Jeden Monat kommen zwei ganz wichtige Dinge auf dich zu: Du meldest den Krankenkassen die aktuellen Beiträge für deine Mitarbeitenden. Und schon ein paar Tage später überweist du das Geld. Doch wann ist dein Beitragsnachweis (deine Meldung) eigentlich dran? Und wann musst du überweisen?
Da hilft auch kein Schönreden: Immer am 5.-letzten Bankarbeitstag sind deine Beitragsnachweise fällig. Du sagst also Bescheid, wie viel du in diesem Monat an die Krankenkassen deiner Mitarbeitenden zahlst. Und ein paar Tage später (am 3.-letzten Bankarbeitstag des Monats) müssen deine Beiträge auf dem Konto der Krankenkassen sein.
Was ist denn ein Bankarbeitstag? Das sind alle Tage bis auf Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage.
Hat jede Kasse eigene Fristen? Das kann gut sein. Der Bankarbeitstag richtet sich nämlich immer nach dem Sitz der Krankenkasse. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Feiertage. Deshalb können die Termine von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein.
Was ganz wichtig ist: Die Termine oben heißen nicht „im Laufe des Tages“. Sondern die Meldungen und die Beiträge müssen immer schon um 0 Uhr bei den Krankenkassen sein. Merk dir also am besten jeweils den Tag davor.
Safety first? Du willst keine Frist verpassen? Wir haben einen goldenen Tipp für dich: Dann ist das Lastschrift-Mandat genau das Richtige für dich! Dein Vorteil: Du musst eine Frist weniger im Kopf haben. Und du kannst ganz schnell das Wort „Säumniszuschläge“ aus deinem Wortschatz streichen. Am besten speicherst du dir jetzt noch diese Seite für immer und ewig ab. Dann darfst du dir auf die Schulter klopfen. Alles richtig gemacht!
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