Planungsphase | 16.12.2022
Wenn du gründest, machst du dich in der Regel selbstständig. Ob sich dabei etwas an deiner Krankenversicherung ändert, hängt davon ab, ob du dich ganz und gar selbstständig machst (also im Hauptberuf) oder zusätzlich zu einer Beschäftigung (also im Nebenberuf). Einfluss hat auch, wie du aktuell krankenversichert bist.
Als Selbstständige:r zahlst du deine Beiträge direkt an uns. Der sicherste und bequemste Weg: per SEPA-Lastschriftmandat. Dann sind deine Beiträge immer pünktlich bei uns.
Wir orientieren uns grundsätzlich immer an deinem aktuellsten Einkommenssteuerbescheid. Solltest du noch über keinen verfügen, da du dich erst neu selbstständig gemacht hast, teilst du uns eine Schätzung deiner Einnahmen mit.
Wenn dein Gewinn um mindestens 25 Prozent eingebrochen ist, können wir unter gewissen Umständen deinen Beitrag anpassen. Setze dich dazu bitte schnellst möglich mit uns in Verbindung. Wir berechnen dann ab dem Folgemonat deinen Beitrag neu.
Dein monatlicher Beitrag ist abhängig von deinem monatlichen Einkommen und ob du dich mit oder ohne Krankengeld versicherst. Es gibt einen Mindest- und einen Höchstbeitrag.
Als freiwillig bei uns Versicherte:r hast du die Möglichkeit, dich bei uns mit einem Anspruch auf Krankengeld zu versichern. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.