Kurz gesagt: wenn ein:e Arbeitnehmer:in bei einem Arbeitgeber arbeitet und wenn der Arbeitgeber gegenüber seinen Beschäftigten weisungsbefugt ist.
Man spricht von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber arbeitet. Der Arbeitgeber entscheidet über Art, Ort, Zeit und Weise der Arbeit. Er ist dazu befugt, dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteilen. Der Beschäftigte ist von seinem Arbeitgeber persönlich und meistens auch wirtschaftlich abhängig.
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