Kurz gesagt: wenn ein:e Arbeitnehmer:in bei einem Arbeitgeber arbeitet und wenn der Arbeitgeber gegenüber seinen Beschäftigten weisungsbefugt ist.
Man spricht von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber arbeitet. Der Arbeitgeber entscheidet über Art, Ort, Zeit und Weise der Arbeit. Er ist dazu befugt, dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteilen. Der Beschäftigte ist von seinem Arbeitgeber persönlich und meistens auch wirtschaftlich abhängig.
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Aufbauphase | 25.02.2022
Dieser Fachbegriff bedeutet, dass Personen dazu verpflichtet sind, einen Teil ihres Einkommens in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen.
Grob gesagt: Mitarbeitende sind sozialversicherungspflichtig, wenn sie bei dir arbeiten und wenn du ihnen mehr als 450 Euro zahlst, aber weniger als die Versicherungspflichtgrenze.