Aufbauphase | 25.02.2022
Dieser Fachbegriff bedeutet, dass Personen dazu verpflichtet sind, einen Teil ihres Einkommens in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen.
Kurz gesagt: wenn ein:e Arbeitnehmer:in bei einem Arbeitgeber arbeitet und wenn der Arbeitgeber gegenüber seinen Beschäftigten weisungsbefugt ist.
Grob gesagt: Mitarbeitende sind sozialversicherungspflichtig, wenn sie bei dir arbeiten und wenn du ihnen mehr als 450 Euro zahlst, aber weniger als die Versicherungspflichtgrenze.
Wir fassen zusammen, welche Daten du brauchst und aufbewahren musst, wenn du Mitarbeitende neu einstellt.
Auch für Arbeitgeber gilt: Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn es rechtlich in Ordnung oder nötig ist oder wenn die Betroffenen zugestimmt haben.
Wenn ein Job von vornherein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist, gilt er in der Regel als kurzfristige Beschäftigung und ist sozialversicherungsfrei.