Aufbauphase | 07.12.2023
Grob gesagt: Mitarbeitende sind sozialversicherungspflichtig, wenn sie bei dir arbeiten und wenn du ihnen mehr als in einem Minijob zahlst, aber weniger als die Versicherungspflichtgrenze.
Im Prinzip können Minijobber so viel arbeiten, wie sie wollen – solange sie nicht mehr als 520 Euro (2024: 538 Euro) monatlich verdienen. Wir fassen zusammen, was du als Arbeitgeber beachten musst.
Dieser Fachbegriff bedeutet, dass Personen dazu verpflichtet sind, einen Teil ihres Einkommens in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen.
Aufbauphase | 04.12.2023
Werkstudenten sind Vollzeitstudierende, die zwar mehr als in einem Minijob verdienen, aber nur eine bestimmte Stundenanzahl neben dem Studium arbeiten.
Aufbauphase | 29.11.2023
Wenn ein Job von vornherein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist, gilt er in der Regel als kurzfristige Beschäftigung und ist sozialversicherungsfrei. Die wichtigsten Regeln im Überblick.
Aufbauphase | 28.11.2023
Damit deine Aushilfe weiter als Student:in versichert bleibt und trotzdem mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten kann, musst du die 26-Wochen-Regel beachten.