Dieser Fachbegriff bedeutet, dass Personen dazu verpflichtet sind, einen Teil ihres Einkommens in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen.
(Sozial-)Versicherungspflicht ist ein Fachbegriff in der Sozialversicherung. Er bedeutet, dass Personen dazu verpflichtet sind, einen Teil ihres Einkommens in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen.
Wer bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist und dafür Gehalt bekommt, ist schon mal grundsätzlich versicherungspflichtig.
Allerdings gibt es bestimmte Gehaltsgrenzen, die dazu führen, dass man von der Beitragszahlung befreit ist oder nur bestimmte Beiträge zahlen muss:
Wer zum Beispiel einen Minijob ausübt und maximal 520 Euro im Monat verdient, muss keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Und wer über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze verdient, muss die Beiträge nur bis zu einer bestimmten Höhe bezahlen.
In der Krankenversicherung entscheidet die sogenannte Versicherungspflichtgrenze (Fachbegriff: Jahresarbeitsentgeltgrenze – JAEG) darüber, ob ein:e Arbeitnehmer:in auf Wunsch auch in die private Krankenversicherung wechseln kann. Wenn die Person trotzdem in der gesetzlichen Versicherung bleiben möchte, kann sie sich dort freiwillig versichern.
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