Dieser Fachbegriff bedeutet, dass Personen dazu verpflichtet sind, einen Teil ihres Einkommens in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen.
(Sozial-)Versicherungspflicht ist ein Fachbegriff in der Sozialversicherung. Er bedeutet, dass Personen dazu verpflichtet sind, einen Teil ihres Einkommens in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen.
Wer bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist und dafür Gehalt bekommt, ist schon mal grundsätzlich versicherungspflichtig.
Allerdings gibt es bestimmte Gehaltsgrenzen, die dazu führen, dass man von der Beitragszahlung befreit ist oder nur bestimmte Beiträge zahlen muss:
Wer zum Beispiel einen Minijob ausübt und maximal 538 Euro (2024) bzw. 520 Euro (2023) im Monat verdient, muss keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Und wer über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze verdient, muss die Beiträge nur bis zu einer bestimmten Höhe bezahlen. Hier findest du die Beitragsbemessungsgrenzen für 2024 und 2023:
In der Krankenversicherung entscheidet die sogenannte Versicherungspflichtgrenze (Fachbegriff: Jahresarbeitsentgeltgrenze – JAEG) darüber, ob ein:e Arbeitnehmer:in sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Wenn nicht, muss sie nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Sie kann auf Wunsch auch in die private Krankenversicherung wechseln. Wenn sie lieber in der gesetzlichen Versicherung bleiben möchte, kann sie sich dort freiwillig weiterversichern.
Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2024 bei 5.775 Euro monatlich bzw. 69.300 Euro jährlich. 2023 lag sie bei 5.550 Euro monatlich bzw. 66.600 Euro jährlich.
Es gibt einige Beschäftigungsarten, die sozialversicherungsfrei sind. Das sind einmal die Minijobs bis 538 Euro pro Monat (2023: 520Euro pro Monat). Darüber hinaus gibt es noch die kurzfristigen Beschäftigungen, die ebenfalls sozialversicherungsfrei sind. Mehr dazu findest du in unserem Artikel zur Einstellung von Aushilfen.
Auch wenn du Aufträge an Freelancer vergibst, entsteht normalerweise keine Sozialversicherungspflicht. Allerdings gibt es dabei einiges, das du wissen und prüfen solltest. Unser Artikel fasst alles Wichtige zusammen.
Du bist nicht sicher, ob du z.B. für deine Mitarbeitenden Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst oder nicht? Oder du möchtest für dich selbst wissen, ob zu sozialversicherungspflichtig bist? Dann buche einfach einen kostenfreien Beratungstermin. Den Terminkalender für deinen Wunschtermin findest du direkt unter diesem Artikel.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.
Aufbauphase | 20.02.2024
Wenn ein Job von vornherein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist, gilt er in der Regel als kurzfristige Beschäftigung und ist sozialversicherungsfrei. Die wichtigsten Regeln im Überblick.
Aufbauphase | 02.01.2024
Werkstudenten sind Vollzeitstudierende, die zwar mehr als in einem Minijob verdienen, aber nur eine bestimmte Stundenanzahl neben dem Studium arbeiten.