Was ist die „Sozialversicherungspflicht“?

Dieser Fachbegriff bedeutet, dass Personen dazu verpflichtet sind, einen Teil ihres Einkommens in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen.

(Sozial-)Versicherungspflicht ist ein Fachbegriff in der Sozialversicherung. Er bedeutet, dass Personen dazu verpflichtet sind, einen Teil ihres Einkommens in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen.

Wer bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist und dafür Gehalt bekommt, ist schon mal grundsätzlich versicherungspflichtig.

Allerdings gibt es bestimmte Gehaltsgrenzen, die dazu führen, dass man von der Beitragszahlung befreit ist oder nur bestimmte Beiträge zahlen muss:

Wer zum Beispiel einen Minijob ausübt und maximal 538 Euro (2024) bzw. 520 Euro (2023) im Monat verdient, muss keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

Sozialversicherungsbeiträge sind gedeckelt

Und wer über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze verdient, muss die Beiträge nur bis zu einer bestimmten Höhe bezahlen. Hier findest du die Beitragsbemessungsgrenzen für 2024 und 2023:

Beitragsbemessungsgrenze 2024Betrag monatlichBetrag jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung5.175 Euro90.600 Euro
Renten und Arbeitslosenversicherung (West)7.550 Euro87.600 Euro
Renten und Arbeitslosenversicherung (Ost)7.450 Euro89.400 Euro

Beitragsbemessungsgrenze 2023Betrag monatlichBetrag jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung4.987,50 Euro59.850 Euro
Renten und Arbeitslosenversicherung (West)7.300 Euro87.600 Euro
Renten und Arbeitslosenversicherung (Ost)7.100 Euro85.200 Euro

Die Versicherungspflichtgrenze

In der Krankenversicherung entscheidet die sogenannte Versicherungspflichtgrenze (Fachbegriff: Jahresarbeitsentgeltgrenze – JAEG) darüber, ob ein:e Arbeitnehmer:in sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Wenn nicht, muss sie nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Sie kann auf Wunsch auch in die private Krankenversicherung wechseln. Wenn sie lieber in der gesetzlichen Versicherung bleiben möchte, kann sie sich dort freiwillig weiterversichern.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2024 bei 5.775 Euro monatlich bzw. 69.300 Euro jährlich. 2023 lag sie bei 5.550 Euro monatlich bzw. 66.600 Euro jährlich.

Geringfügige Beschäftigungen und Freelancer

Es gibt einige Beschäftigungsarten, die sozialversicherungsfrei sind. Das sind einmal die Minijobs bis 538 Euro pro Monat (2023: 520Euro pro Monat). Darüber hinaus gibt es noch die kurzfristigen Beschäftigungen, die ebenfalls sozialversicherungsfrei sind. Mehr dazu findest du in unserem Artikel zur Einstellung von Aushilfen.

Auch wenn du Aufträge an Freelancer vergibst, entsteht normalerweise keine Sozialversicherungspflicht. Allerdings gibt es dabei einiges, das du wissen und prüfen solltest. Unser Artikel fasst alles Wichtige zusammen.

Für alle Fälle: Wir helfen weiter

Du bist nicht sicher, ob du z.B. für deine Mitarbeitenden Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst oder nicht? Oder du möchtest für dich selbst wissen, ob zu sozialversicherungspflichtig bist? Dann buche einfach einen kostenfreien Beratungstermin. Den Terminkalender für deinen Wunschtermin findest du direkt unter diesem Artikel.

Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.

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