Werkstudenten sind Vollzeitstudierende, die zwar mehr als 520 Euro verdienen, aber nur eine bestimmte Stundenanzahl neben dem Studium arbeiten.
Werkstudenten sind Vollzeitstudierende, die zwar mehr als 520 Euro monatlich verdienen, aber nur eine bestimmte Stundenanzahl neben dem Studium arbeiten.
Wer neben dem Studium arbeitet und über 520 Euro pro Monat verdient, ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Allerdings gilt diese Sozialversicherungspflicht in der „Krankenversicherung der Studenten“ (KVdS). Wenn das Studium weiterhin überwiegt – und nicht die Arbeit – dann besteht die KVdS weiter.
Der Vorteil daran ist, dass Studierende die Beiträge zur KVdS selbst zahlen. Du als Arbeitgeber sparst die Sozialversicherungsbeiträge und damit Lohnnebenkosten.
Deine studentische Aushilfe darf nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, um den Status als Werkstudent:in nicht zu verlieren. In der Zeit, in der sowieso keine Hochschulveranstaltungen stattfinden, dürfen Studierende auch mehr arbeiten – allerdings nur für einen gewissen Zeitraum.
Wie das funktioniert, erklären wir im Artikel „Was ist, wenn Studierende mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten wollen, zum Beispiel in den Semesterferien?„
Weitere Tipps und Infos findest du auch in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Studenten und Praktikanten.
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