Werkstudenten sind Vollzeitstudierende, die zwar mehr als in einem Minijob verdienen, aber nur eine bestimmte Stundenanzahl neben dem Studium arbeiten.
Werkstudenten sind Vollzeitstudierende, die zwar mehr als 538 Euro (2023: 520 Euro) monatlich verdienen, aber nur eine bestimmte Stundenanzahl neben dem Studium arbeiten.
Wenn eine Person bei dir neben dem Studium arbeitet und du ihr über 538 Euro pro Monat zahlst, ist sie in der Regel sozialversicherungspflichtig. Normalerweise müsstest du nun die Beiträge ausrechnen und zahlen. Wenn diese Studierenden allerdings nur eine bestimmte Anzahl von Stunden bei dir arbeiten, können sie in der „Krankenversicherung der Studenten“ (KVdS) bleiben.
Der Vorteil für dich: Diese Studierenden zahlen ihre Beiträge zur KVdS selbst. Du als Arbeitgeber sparst die Sozialversicherungsbeiträge und damit Lohnnebenkosten.
Deine studentische Aushilfe darf nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, um den Status als Werkstudent:in nicht zu verlieren. In der Zeit, in der sowieso keine Hochschulveranstaltungen stattfinden, dürfen Studierende auch mehr arbeiten – allerdings nur für einen gewissen Zeitraum.
Wie das funktioniert, erklären wir im Artikel „Was ist, wenn Studierende mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten wollen, zum Beispiel in den Semesterferien?„
Weitere Tipps und Infos findest du auch in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Studenten und Praktikanten.
Wir helfen dir gern. Buche einfach einen kostenlosen Beratungstermin. Den Terminkalender für deinen Wunschtermin findest du direkt unter diesem Artikel.
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