Werkstudenten sind Vollzeitstudierende, die zwar mehr als in einem Minijob verdienen, aber nur eine bestimmte Stundenanzahl neben dem Studium arbeiten.
Werkstudenten sind Vollzeitstudierende, die zwar mehr als 520 Euro (2024: 538 Euro) monatlich verdienen, aber nur eine bestimmte Stundenanzahl neben dem Studium arbeiten.
Wenn eine Person bei dir neben dem Studium arbeitet und du ihr über 520 Euro (2024: 538 Euro) pro Monat zahlst, ist sie in der Regel sozialversicherungspflichtig. Normalerweise müsstest du nun die Beiträge ausrechnen und zahlen. Wenn diese Studierenden allerdings nur eine bestimmte Anzahl von Stunden bei dir arbeiten, können sie in der „Krankenversicherung der Studenten“ (KVdS) bleiben.
Der Vorteil für dich: Diese Studierenden zahlen ihre Beiträge zur KVdS selbst. Du als Arbeitgeber sparst die Sozialversicherungsbeiträge und damit Lohnnebenkosten.
Deine studentische Aushilfe darf nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, um den Status als Werkstudent:in nicht zu verlieren. In der Zeit, in der sowieso keine Hochschulveranstaltungen stattfinden, dürfen Studierende auch mehr arbeiten – allerdings nur für einen gewissen Zeitraum.
Wie das funktioniert, erklären wir im Artikel „Was ist, wenn Studierende mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten wollen, zum Beispiel in den Semesterferien?„
Weitere Tipps und Infos findest du auch in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Studenten und Praktikanten.
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Aufbauphase | 07.12.2023
Grob gesagt: Mitarbeitende sind sozialversicherungspflichtig, wenn sie bei dir arbeiten und wenn du ihnen mehr als in einem Minijob zahlst, aber weniger als die Versicherungspflichtgrenze.
Im Prinzip können Minijobber so viel arbeiten, wie sie wollen – solange sie nicht mehr als 520 Euro (2024: 538 Euro) monatlich verdienen. Wir fassen zusammen, was du als Arbeitgeber beachten musst.
Dieser Fachbegriff bedeutet, dass Personen dazu verpflichtet sind, einen Teil ihres Einkommens in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen.