Dein monatlicher Beitrag ist abhängig von deinem monatlichen Einkommen und ob du dich mit oder ohne Krankengeld versicherst. Es gibt einen Mindest- und einen Höchstbeitrag.
Um deinen Beitrag zu berechnen, müssen wir zunächst feststellen, wie hoch dein monatliches Einkommen ist. Dafür brauchen wir entweder deinen Einkommensteuerbescheid oder – sofern er noch nicht vorliegt – deine Schätzung.
In unserem Artikel erfährst du, wie du dein Einkommen nachweisen kannst.
Jetzt musst du dich noch entscheiden, ob du dich mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld versichern möchtest. Was das bedeutet, erklären wir dir im Artikel „Gründer:in und bei euch versichert: Wie sichere ich mich ab, falls ich mal krank werde?„.
Wenn alles geklärt ist, setzt sich dein Beitrag aus diesen Sätzen zusammen:
Übrigens: Unser TK-Beitragsrechner hilft dir, deinen voraussichtlichen monatlichen Beitrag ganz leicht zu ermitteln.
Wir können deinen Beitrag nicht einfach frei bestimmen, sondern sind dabei an gesetzliche Vorgaben gebunden. Für Selbstständige gibt es eine gesetzlich festgelegte Mindesteinnahme. Aus diesem theoretischen Betrag müssen wir die Beiträge mindestens berechnen.
2023 liegt die Mindesteinnahme bei 1.131,67 Euro. Sollten deine monatlichen Einnahmen darunter liegen, müssen wir deine Beiträge trotzdem aus dem Betrag von 1.131,67 Euro berechnen.
In der Tabelle findest du die unterschiedlichen Konstellationen.
Wer sich zum Beispiel mit Anspruch auf Krankengeld versichern möchte und bereits Kinder hat, zahlt im Jahr 2022 für die Kranken- und Pflegeversicherung monatlich insgesamt 206,72 Euro (Krankenversicherungsbeitrag mit Krankengeld + Pflegeversicherungsbeitrag).
Wer auf die Krankengeldabsicherung verzichtet und noch keine Kinder hat und mindestens 23 Jahre alt ist, zahlt 203,98 Euro pro Monat (Krankenversicherungsbeitrag ohne Krankengeld + Pflegeversicherungsbeitrag + Zuschlag).
Hier unsere Übersicht:
Auch hier kommt wieder der Gesetzgeber ins Spiel, denn dieser hat nicht nur die Mindesteinnahme, sondern auch eine Höchsteinnahme festgelegt, aus der maximal Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden dürfen. Dieser Betrag nennt sich Beitragsbemessungsgrenze (von den Sozialversicherungsprofis oft als BBG abgekürzt).
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2023 bei 4.987,50 Euro monatlich und 59.850 Euro jährlich. Heißt also: Sollten deine Einkünfte darüber liegen, zahlst du trotzdem nur den Beitrag, der aus der BBG berechnet wird.
Hier unser Überblick:
Nice to know: Die Mindest- sowie Maximaleinnahmegrenze, die der Gesetzgeber vorgibt, ändern sich in der Regel zum 1. Januar eines Jahres. Denn sie richten sich nach der Lohnentwicklung im Land. Steigt das Lohnniveau in Deutschland an, steigen auch die Grenzen.
Da bei einem Start-up auch Einkommensschwankungen vorkommen können und nicht immer alles zu 100 Prozent planbar ist, möchten wir dir auch in solchen Situationen helfen. Wir wollen dich vor einer zu hohen Beitragsbelastung schützen, wenn du auf einmal weniger Einkommen zur Verfügung hast.
Im Artikel „Mein Umsatz ist eingebrochen – kann ich meinen Beitrag reduzieren?“ erklären wir dir, wie es geht.
Wenn du Fragen hast oder unsere Unterstützung brauchst, wende dich einfach an uns. Das Kontaktformular findest du hier auf dieser Seite.
Weitere Tipps und Infos findest du auch in unserem Beratungsblatt Hinweise für Existenzgründer.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.
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Planungsphase | 05.09.2023
Planungsphase | 29.08.2023
Bei der Einstellung von Praktikant:innen gilt es einiges zu beachten. Da je nach Studiengang und Fortschritt des Studiums unterschiedliche Praktika zu absolvieren sind, gibt es auch unterschiedliche Beurteilungen der Beschäftigungen in der Sozialversicherung.
Wenn dein Gewinn um mindestens 25 Prozent eingebrochen ist, können wir unter gewissen Umständen deinen Beitrag anpassen. Setze dich dazu bitte schnellst möglich mit uns in Verbindung. Wir berechnen dann ab dem Folgemonat deinen Beitrag neu.