Wenn dein Gewinn um mindestens 25 Prozent eingebrochen ist, können wir unter gewissen Umständen deinen Beitrag anpassen. Setze dich dazu bitte schnellst möglich mit uns in Verbindung. Wir berechnen dann ab dem Folgemonat deinen Beitrag neu.
Ein Auftrag bricht auf einmal weg oder du findest beim besten Willen keine neuen Kunden oder dein Auftrag bringt doch nicht so viel ein, wie du dachtest – im Fachjargon spricht man hier von einem Gewinneinbruch. In so einem Fall kannst du uns Bescheid sagen, damit wir deinen Beitrag reduzieren.
Die Beitragsreduzierung wegen eines Gewinneinbruchs kannst du bei uns beantragen, wenn deine aktuellen Einkünfte um mindestens 25 Prozent eingebrochen sind – und zwar im Vergleich zu deinen Einkünften im letzten Einkommensteuerbescheid.
Wir berechnen dann deinen Beitrag neu – und zwar mindestens aus 1.131,67 Euro (2023) monatlich, denn das ist die sogenannte Mindesteinnahmegrenze. Diese Grenze wird jährlich angepasst.
Dazu ein Beispiel:
Zu Beginn deiner Gründung hast du uns mitgeteilt, dass du mit monatlichen Einkünften von 4.000 Euro rechnest. Daraufhin haben wir für 2023 einen monatlichen Gesamtbeitrag von 768 Euro für dich festgelegt. Aber nun hast du plötzlich einen Auftraggeber verloren und nimmst nur noch 1.500 Euro im Monat ein.
Müsstest du jetzt weiterhin den Beitrag von 768 Euro im Monat zahlen, wäre dies eine erhebliche finanzielle Belastung für dich, denn dann blieben dir nur noch 732 Euro für Steuern, Miete, Lebenshaltungskosten usw.
Daher solltest du dich in einem solchen Fall an uns wenden und eine Beitragsreduzierung aufgrund deines Gewinneinbruchs bei uns beantragen. Wenn du den Antrag und alle Nachweise eingereicht hast, können wir deinen Gesamtbeitrag ab dem Folgemonat auf 279 Euro senken. Damit wärst du erstmal entlastet.
Unser Tipp: Mit unserem Beitragsrechner für Selbstständige kannst du deinen Gesamtbeitrag zur TK-Kranken- und Pflegeversicherung ganz leicht selbst ausrechnen.
Deinen Gewinneinbruch weist du nach, indem du uns deinen Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer einreichst. Diesen bekommst du von deinem Finanzamt. Falls dein voraussichtlicher (reduzierter) Gewinn dort nicht ausdrücklich drinsteht, brauchen wir auch die Nachweise, die du beim Finanzamt eingereicht hattest. Aus diesen Nachweisen muss hervorgehen, welchen Gewinn du jetzt hast.
Wenn du uns den Antrag und alle Nachweise vollständig eingereicht hast, senken wir deinen Beitrag ab dem Folgemonat.
Der niedrigere Beitrag gilt erstmal, bis du den nächsten Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt bekommst. Auf der Grundlage des neuen Bescheids berechnen wir dann wieder deine Beiträge. Wenn sich dein Einkommen also wieder verändert hat, ändert sich auch dein Beitrag. Und zwar ab dem Folgemonat, nachdem das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid ausgestellt hat.
Mal angenommen, dein Einkommensteuerbescheid von 2022 liegt dir jetzt vor – aber darin steht ein wesentlich höherer Gewinn als das, was du aktuell im Jahr 2023 einnimmst. Theoretisch müssten wir deine Beiträge jetzt wieder hochsetzen. Damit das nicht passiert, hast du drei Monate Zeit, uns per Steuer-Vorauszahlungsbescheid nachzuweisen, dass dein Einkommen weiterhin geringer ist. Diese Zeit nennen wir „Karenzzeit“.
Trifft dein Vorauszahlungsbescheid innerhalb der dreimonatigen Karenzzeit bei uns ein, zahlst du nahtlos weiter deinen reduzierten Beitrag – immer natürlich vorausgesetzt, dein Einkommen ist weiterhin um mindestens 25 Prozent eingebrochen.
Bekommen wir deine Unterlagen nicht rechtzeitig, können wir deinen Beitrag nur für die Zukunft heruntersetzen – aber nicht mehr rückwirkend.
Wenn du Fragen hast oder unsere Unterstützung brauchst, sind wir für dich da. Buche einfach einen kostenfreien Beratungstermin: Unseren Terminkalender für deinen Wunschtermin findest direkt unter diesem Artikel.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.
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Planungsphase | 05.09.2023
Dein monatlicher Beitrag ist abhängig von deinem monatlichen Einkommen und ob du dich mit oder ohne Krankengeld versicherst. Es gibt einen Mindest- und einen Höchstbeitrag.
Planungsphase | 29.08.2023
Bei der Einstellung von Praktikant:innen gilt es einiges zu beachten. Da je nach Studiengang und Fortschritt des Studiums unterschiedliche Praktika zu absolvieren sind, gibt es auch unterschiedliche Beurteilungen der Beschäftigungen in der Sozialversicherung.