Wir orientieren uns grundsätzlich immer an deinem aktuellsten Einkommenssteuerbescheid. Solltest du noch über keinen verfügen, da du dich erst neu selbstständig gemacht hast, teilst du uns eine Schätzung deiner Einnahmen mit.
Wir orientieren uns an dem Einkommenssteuerbescheid, den du von deinem Finanzamt bekommst. Der Gewinn, der darin ausgewiesen wird, ist für uns die Berechnungsgrundlage. Auch weitere Einkünfte aus Kapitalerträgen oder aus Vermietung und Verpachtung stehen – sofern vorhanden – in deinem Einkommenssteuerbescheid. So haben wir alle Einkünfte zusammen, aus denen wir deinen Beitrag berechnen.
Wenn du erst seit Kurzem selbstständig bist, hast du natürlich noch gar keinen Einkommensteuerbescheid. In dem Fall kannst du dein Einkommen zu Beginn schätzen oder uns eine Gewinn- und Verlustrechnung zuschicken.
Was dabei ganz wichtig ist: Bitte versuche, dein Einkommen so genau wie möglich einzuschätzen. Denn die Beiträge werden bei uns erstmal unter Vorbehalt berechnet.
Wenn du uns dann später deinen Einkommenssteuerbescheid nachreichst, berechnen wir die Beiträge rückwirkend anhand deines tatsächlichen Einkommens. Hast du dein Einkommen zu niedrig eingeschätzt, musst du Beiträge nachzahlen. Hast du es zu hoch eingeschätzt, bekommst du die Beiträge von uns zurück.
Das machen wir übrigens immer so: Wenn wir einen Einkommensteuerbescheid von dir erhalten, gleichen wir deine gezahlten Beiträge mit deinem realen Einkommen ab und fordern nach oder zahlen zurück. Und wir berechnen, welche Beiträge voraussichtlich im nächsten Jahr fällig werden.
Schickst du uns im nächsten Jahr deinen neuen Einkommensteuerbescheid zu, beginnt das Spiel von vorn: Wir legen wieder fest, welche Beiträge du in dem Jahr hättest zahlen müssen und vergleichen das mit deinen gezahlten Beiträgen. Und wir entscheiden, welche Beiträge voraussichtlich für das nächste Jahr fällig werden.
Das klingt alles ganz schön kompliziert, hört sich aber nur so an. Im Grunde ist es sogar recht simpel und in deinem Sinne. Anhand eines Beispiels kann man es leichter nachvollziehen:
Mal angenommen, du hast dein Einkommen für 2021 auf 3.000 Euro geschätzt. Wir haben deine Beiträge für 2021 daher auch aus einem Einkommen von 3.000 Euro berechnet.
Laut Einkommensteuerbescheid, den du – sagen wir mal – am 3. Juni 2022 erhältst, hattest du im Jahr 2021 aber nur Einkünfte in Höhe von 2.500 Euro, also 500 Euro weniger als geschätzt.
Für uns bedeutet das:
Wir rufen dich zurück und beraten dich kostenlos. Oder möchtest Du uns lieber schreiben?
Dann nutze einfach unser Kontaktformular unter dem Kalender.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Dann schreib uns und wir setzen uns direkt mit dir in Verbindung. Möchtest du lieber angerufen werden? Das machen wir gern. Teile uns in deiner Nachricht bitte deine Telefonnummer mit oder vereinbare ein Beratungsgesrpäch über den Kalender.
Planungsphase | 16.12.2022
Wenn du gründest, machst du dich in der Regel selbstständig. Ob sich dabei etwas an deiner Krankenversicherung ändert, hängt davon ab, ob du dich ganz und gar selbstständig machst (also im Hauptberuf) oder zusätzlich zu einer Beschäftigung (also im Nebenberuf). Einfluss hat auch, wie du aktuell krankenversichert bist.
Wahrscheinlich ja. Wenn du allerdings erstmal wenig oder nichts verdienst, könntest du evtl. familienversichert bleiben – wir klären das gern mit dir.
Als Selbstständige:r zahlst du deine Beiträge direkt an uns. Der sicherste und bequemste Weg: per SEPA-Lastschriftmandat. Dann sind deine Beiträge immer pünktlich bei uns.