Wahrscheinlich ja. Wenn du allerdings erstmal wenig oder nichts verdienst, könntest du evtl. familienversichert bleiben – wir klären das gern mit dir.
In den meisten Fällen wirst du dann nicht mehr in der Familienversicherung bleiben können und dich selbst versichern. Wenn du allerdings in der ersten Zeit ganz wenig oder gar nichts verdienst, könnte deine Familienversicherung noch weiter bestehen bleiben. Am besten wendest du dich an uns, wir beraten dich gern.
Man spricht von einer gesetzlichen Familienversicherung, wenn du zum Beispiel über deine Eltern oder deine:n Ehepartner:in oder Lebenspartner:in nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist. Der Vorteil: Nur die Person, die als Mitglied hauptversichert ist, zahlt Beiträge. Familienversicherte Angehörige sind kostenfrei mitversichert und haben natürlich den gleichen Anspruch auf alle TK-Leistungen wie andere TK-Versicherte auch.
Wenn du über deine Eltern familienversichert bist, gelten zudem bestimmte Altersgrenzen: Deine Familienversicherung kann bestehen bleiben, bis du 23 Jahre alt wirst. Wenn du Schüler:in oder Student:in bist, kannst du sogar bis zu deinem 25. Geburtstag familienversichert bleiben.
Wenn du Azubi bist oder einen Freiwilligendienst machst, aber kein Geld von deinem Arbeitgeber bekommst, gilt für dich dieselbe Altersgrenze wie für Schüler:innen und Studierende, nämlich 25 Jahre.
Du kannst deine Familienversicherung weiter behalten, wenn
Trifft einer der genannten Punkte doch zu, musst du dich eigenständig versichern. Am besten wendest du dich dann an uns, damit wir deine Versicherung mit dir klären können.
Was bedeutet Gesamteinkommen? Zum Gesamteinkommen zählen
Nicht zum Gesamteinkommen zählen Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerpausch-Beträge, Elterngeld, Kindergeld oder Wohngeld, BaföG, steuerfreie Stipendien sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.
Wenn dir unklar ist, wie sich dein Gesamteinkommen zusammensetzt, helfen wir dir gern: Buche einfach einen kostenfreien Beratungstermin bei uns. Den Terminkalender für deinen Wunschtermin findest du direkt unter diesem Artikel.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.
Oder möchtest du uns lieber schreiben? Dann nutze einfach dieses Kontaktformular und wir antworten dir per Mail.
Planungsphase | 08.12.2023
Generell kannst du dich über die KSK nur versichern wenn du selbstständige:r Künstler:in oder Publizist:in bist. Wir geben dir einen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Planungsphase | 07.12.2023
Das ist unter anderem von der Stundenzahl abhängig, die du für deine Tätigkeit aufbringst, und ob du Angestellte beschäftigst.
Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche ist nur unter gewissen Umständen möglich. Es müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Wechsel reibungslos klappt.