Wenn du neue Mitarbeitende einstellst, benötigst du einige Angaben von ihnen. Neben den persönlichen Angaben wie Name, Adresse Telefonnummer, Bankverbindung und Rentenversicherungsnummer brauchst du außerdem weitere Angaben wie den Versicherungsstatus und die Steuer-Identifikationsnummer.
Damit du nicht selbst an alles denken musst, haben wir eine praktische Checkliste für die Einstellung neuer sozialversicherungspflichtiger Mitarbeitenden geschrieben. In der Checkliste kannst du abhaken, ob dir alle Unterlagen vorliegen, die du brauchst.
Bitte beachte: Die Checkliste ist nur für die Einstellung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden gedacht, nicht für die Neueinstellung von Studierenden oder Minijobbern.
Bevor du Aushilfen oder Studierende neu einstellst, solltest du ihnen einen Fragebogen für Mitarbeitende vorlegen. Einen Teil der Fragen musst du als Arbeitgeber ausfüllen und den anderen Teil der oder die neue Mitarbeitende.
Die Fragebogen enthalten alle notwendigen Angaben, die du oder dein Steuerberatungsbüro zur Beurteilung einer Sozialversicherungspflicht benötigen.
Wichtig: Wenn du Studierende oder Praktikant:innen einstellst, lasse dir bitte unbedingt immer eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
Früher war das so, ja. Aber inzwischen ist es nicht mehr nötig. Die Krankenkasse erfährt von dir, dass ihr Mitglied jetzt bei dir arbeitet, indem du die ganz normalen Sozialversicherungsmeldungen an die Krankenkasse abgibst.
Mehr zum Thema erfährst Du auch in unserem Online-Nachschlagewerk TK-Lex.
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