Schon mal mit der gesetzlichen Unfallversicherung beschäftigt? Vielen ist gar nicht klar, was diese Versicherung alles leistet. Dabei gibt es sie schon seit über 100 Jahren! Wir erklären, wie sie funktioniert und wer die Beiträge zahlt.
Alle deine Beschäftigten sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Wenn eine bei dir angestellte Person zum Beispiel einen Unfall bei der Arbeit hat, dann springt die Unfallversicherung ein. Konkret heißt das, sie übernimmt zum Beispiel die Kosten für den Krankentransport und die ärztliche Behandlung. Und du als Arbeitgeber:in musst dann keine Schadenersatzansprüche deiner Beschäftigten befürchten.
Während der Arbeitsunfähigkeit und möglicher Reha-Maßnahmen zahlt die Unfallkasse ein Verletztengeld (das ist so ähnlich wie das Krankengeld) und ein Übergangsgeld. Das Ziel dabei ist, dass weder deinen Beschäftigten noch dir ein finanzieller Nachteil entsteht.
Wichtig zu wissen: Die Lohnfortzahlung in den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit bleibt auch bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten erhalten. Du musst also in den ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähigkeit das Gehalt der erkrankten Person ganz normal weiterzahlen – auch wenn die Person z.B. einen Arbeitsunfall hatte.
Jede Person, die bei dir in einem Arbeitsverhältnis steht oder eine Ausbildung bei dir macht, ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Und zwar ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität.
Auch du als Unternehmer:in kannst dich in der Regel freiwillig gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern.
Du als Arbeitgeber:in zahlst die Beiträge dafür allein. Das heißt, deine Mitarbeiter:innen zahlen keinen Beitragsanteil für die Unfallversicherung.
Anders als bei den übrigen Sozialversicherungszweigen wird die Höhe der Beiträge zur Unfallversicherung immer nach Ablauf eines Geschäftsjahres ermittelt. Der Beitrag wird errechnet aus dem Finanzbedarf, den Arbeitsentgelten der Versicherten und den Gefahrklassen.
Du als Arbeitgeber:in musst einmal im Jahr eine sogenannte Jahresmeldung (UV-Meldung) an die Unfallversicherung abgeben: Darin enthalten sind die Arbeitsentgelte, die du deinen Beschäftigten gezahlt hast, und ihre Arbeitsstunden. Diese Meldung kannst du über dein zertifiziertes Lohnabrechnungsprogramm machen oder mit einer Ausfüllhilfe wie dem SV-Meldeportal.
Auf der Seite der DGUV findest du viele hilfreiche Informationen: unter anderem eine Anleitung für die Abgabe der Jahresmeldung über das SV-Meldeportal, einen Erklärfilm zum Meldeverfahren und eine ausführliche Broschüre zu den UV-Meldungen.
Wie du dein Unternehmen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anmeldest, wird hier ausführlich erklärt: Ein neues Unternehmen anmelden – wie geht das? (DGUV).
Auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erfährst Du, was zu tun ist, wenn eine bei dir beschäftigte Person einen Arbeitsunfall hat.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.
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Gründungsphase | 16.08.2024
Gründungsphase | 14.08.2024
Mit unserer Checkliste bekommst du schnell und einfach einen Überblick, auf was du achten musst, wenn du eine Person nur für begrenzte Zeit einstellst.
Meldeverfahren, DEÜV, Meldegründe, SV-Meldungen, bitte was? Wenn ihr euch das erste Mal damit befassen müsst, Mitarbeitende in der Sozialversicherung anzumelden, und euch dabei der Kopf schwirrt, dann haben wir dafür nicht nur vollstes Verständnis, sondern auch jede Menge Antworten.