Als Selbstständige:r zahlst du deine Beiträge direkt an uns. Der sicherste und bequemste Weg: per SEPA-Lastschriftmandat. Dann sind deine Beiträge immer pünktlich bei uns.
Als Selbstständige:r bist du freiwillig versichert (das ist ein Fachbegriff in der Sozialversicherung) und zahlst deine Beiträge direkt an uns. Der sicherste und bequemste Weg dafür ist natürlich der Bankeinzug.
Denn dann sind deine Beiträge immer pünktlich bei uns und du musst dich nicht weiter darum kümmern. Unsere Empfehlung lautet daher: Am besten erteilst du uns ein SEPA-Lastschriftmandat.
Natürlich kannst du deine Beiträge auch selbst an uns überweisen. Damit dir keine Nachteile entstehen, muss dein Beitrag pünktlich zur Fälligkeit auf unserem Konto eingegangen sein.
Das Gesetz legt diese Fälligkeit fest: Spätestens zum 15. des Folgemonats muss dein Beitrag auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Dein Beitrag für den Monat Januar wird also spätestens am 15. Februar fällig.
Unsere Kontonummer für deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung findest du zum Beispiel auf deinem Beitragsbescheid.
Weitere Tipps und Infos findest du auch in unserem Beratungsblatt Hinweise für Existenzgründer.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.
Oder möchtest du uns lieber schreiben? Dann nutze einfach dieses Kontaktformular und wir antworten dir per Mail.
Planungsphase | 08.05.2023
Wenn du gründest, machst du dich in der Regel selbstständig. Ob sich dabei etwas an deiner Krankenversicherung ändert, hängt davon ab, ob du dich ganz und gar selbstständig machst (also im Hauptberuf) oder zusätzlich zu einer Beschäftigung (also im Nebenberuf). Einfluss hat auch, wie du aktuell krankenversichert bist.
Planungsphase | 16.12.2022
Wahrscheinlich ja. Wenn du allerdings erstmal wenig oder nichts verdienst, könntest du evtl. familienversichert bleiben – wir klären das gern mit dir.