Als Selbstständige:r zahlst du deine Beiträge direkt an uns. Der sicherste und bequemste Weg: per SEPA-Lastschriftmandat. Dann sind deine Beiträge immer pünktlich bei uns.
Als Selbstständige:r bist du freiwillig versichert (das ist ein Fachbegriff in der Sozialversicherung) und zahlst deine Beiträge direkt an uns. Der sicherste und bequemste Weg dafür ist natürlich der Bankeinzug.
Denn dann sind deine Beiträge immer pünktlich bei uns und du musst dich nicht weiter darum kümmern. Unsere Empfehlung lautet daher: Am besten erteilst du uns ein SEPA-Lastschriftmandat.
Natürlich kannst du deine Beiträge auch selbst an uns überweisen. Damit dir keine Nachteile entstehen, muss dein Beitrag pünktlich zur Fälligkeit auf unserem Konto eingegangen sein.
Das Gesetz legt diese Fälligkeit fest: Spätestens zum 15. des Folgemonats muss dein Beitrag auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Dein Beitrag für den Monat Januar wird also spätestens am 15. Februar fällig.
Unsere Kontonummer für deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung findest du zum Beispiel auf deinem Beitragsbescheid.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.
Oder möchtest du uns lieber schreiben? Dann nutze einfach dieses Kontaktformular und wir antworten dir per Mail.
Planungsphase | 08.12.2023
Generell kannst du dich über die KSK nur versichern wenn du selbstständige:r Künstler:in oder Publizist:in bist. Wir geben dir einen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Planungsphase | 07.12.2023
Das ist unter anderem von der Stundenzahl abhängig, die du für deine Tätigkeit aufbringst, und ob du Angestellte beschäftigst.
Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche ist nur unter gewissen Umständen möglich. Es müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Wechsel reibungslos klappt.