Wann sind meine Praktikant:innen versicherungspflichtig?

Bei der Einstellung von Praktikant:innen gilt es einiges zu beachten. Da je nach Studiengang und Fortschritt des Studiums unterschiedliche Praktika zu absolvieren sind, gibt es auch unterschiedliche Beurteilungen der Beschäftigungen in der Sozialversicherung.

Wichtig zu wissen: Ob du für deine Praktikant:innen Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst oder nicht, entscheidet sich danach, ob sie versicherungspflichtig sind oder nicht.

In unserer großen Übersicht haben wir die unterschiedlichen Praktikumskonstellationen zusammengestellt.

Vor- und Nachpraktikum

Wenn es in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschrieben ist:

Vor- und NachpraktikumKranken- und PflegeversicherungRenten- und Arbeitslosenversicherung
ohne Gehaltversicherungspflichtigversicherungspflichtig
mit Gehaltversicherungspflichtig

Hinweis: Zahlst du weniger als 325 € Gehalt, musst du als Arbeitgeber auch die Beitragsanteile deiner Praktikant:innen übernehmen.
versicherungspflichtig

Hinweis: Zahlst du weniger als 325 € Gehalt, musst du als Arbeitgeber auch die Beitragsanteile deiner Praktikant:innen übernehmen.
Vor- und Nachpraktikum (vorgeschrieben in der Studien-/Prüfungsordnung)

Wenn es nicht in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschrieben ist:

Vor- und NachpraktikumKranken- und PflegeversicherungRenten- und Arbeitslosenversicherung
ohne Gehaltversicherungsfreiversicherungsfrei
mit Gehalt bis 538 €
(2023: bis 520 €)
versicherungsfreiRentenversicherung: versicherungspflichtig, ausgenommen sind kurzfristige Beschäftigungen
 
Arbeitslosenversicherung: versicherungsfrei
mit Gehalt über 538 €
(2023: über 520 €)
versicherungspflichtig als Arbeitnehmer:in, ausgenommen sind kurzfristige Beschäftigungenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer:in, ausgenommen sind kurzfristige Beschäftigungen
Vor- und Nachpraktikum (nicht vorgeschrieben in der Studien-/Prüfungsordnung)

Zwischenpraktikum

Wenn es in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschrieben ist:

ZwischenpraktikumKranken- und PflegeversicherungRenten- und Arbeitslosenversicherung
ohne Gehaltversicherungsfreiversicherungsfrei
mit Gehaltversicherungsfreiversicherungsfrei
Zwischenpraktikum (vorgeschrieben in der Studien-/Prüfungsordnung)

Wenn es nicht in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschrieben ist:

ZwischenpraktikumKranken- und PflegeversicherungRenten- und Arbeitslosenversicherung
ohne Gehaltversicherungsfreiversicherungsfrei
mit Gehalt bis 538 €
(2023: bis 520 €)
versicherungsfreiRentenversicherung: versicherungspflichtig, ausgenommen sind kurzfristige Beschäftigungen
 
Arbeitslosenversicherung: versicherungsfrei
mit Gehalt über 538 €
(2023: über 520 €)
WerkstudententätigkeitRentenversicherung: versicherungspflichtig als Arbeitnehmer:in, ausgenommen sind kurzfristige Beschäftigungen

Arbeitslosenversicherung: Werkstudententätigkeit
Zwischenpraktikum (nicht vorgeschrieben in der Studien-/Prüfungsordnung)

Weitere Tipps und Infos findest du auch in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Studenten und Praktikanten.

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