Gründer:in und freiwillig versichert: Wie hoch ist mein Beitrag?
Wie viel du monatlich zahlst, hängt von deinem monatlichen Einkommen ab und ob du dich mit oder ohne Krankengeld versicherst. Es gibt außerdem einen Mindest- und einen Höchstbeitrag.
Wie viel du monatlich zahlst, hängt von deinem monatlichen Einkommen ab und ob du dich mit oder ohne Krankengeld versicherst. Es gibt außerdem einen Mindest- und einen Höchstbeitrag.
Um deinen Beitrag zu berechnen, müssen wir zunächst feststellen, wie hoch dein monatliches Einkommen ist. Dafür brauchen wir entweder deinen Einkommensteuerbescheid oder – sofern er noch nicht vorliegt – deine Schätzung.
In unserem Artikel erfährst du, wie du dein Einkommen nachweisen kannst.
Jetzt musst du dich noch entscheiden, ob du dich mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld versichern möchtest. Was das bedeutet, erklären wir dir im Artikel Gründer:in und gesetzlich versichert: Wie sichere ich mich ab, falls ich mal krank werde?
Wenn alles geklärt ist, setzt sich dein Beitrag aus diesen Sätzen zusammen:
Übrigens: Unser TK-Beitragsrechner hilft dir, deinen voraussichtlichen monatlichen Beitrag ganz leicht zu ermitteln.
Wir können deinen Beitrag nicht einfach frei bestimmen, sondern sind dabei an gesetzliche Vorgaben gebunden. Für Selbstständige gibt es eine gesetzlich festgelegte Mindesteinnahme, die regelmäßig neu festgesetzt wird. Aus diesem theoretischen Betrag müssen wir die Beiträge mindestens berechnen.
2025 liegt die Mindesteinnahme bei 1.248,33 Euro. Sollten deine monatlichen Einnahmen darunter liegen, müssen wir deine Beiträge trotzdem aus dem Betrag von 1.248,33 Euro berechnen.
| Kranken- und Pflegeversicherung | Prozentsatz | Mindestbeitrag pro Monat |
|---|---|---|
| Krankenversicherung mit Zusatzbeitrag der TK | 14,00 % + 2,45 % | 205,35 € |
| Optionaler Krankengeldanspruch | 0,6 % | 7,49 € |
| Pflegeversicherung | 3,6 %* | 44,94 € |
| Mindestbeitrag für Selbstständige mit PV-Zuschlag und ohne Krankengeld | 257,78 € |
*Ab dem 23. Geburtstag fällt zusätzlich eine Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent an, also insgesamt 4,2 Prozent Pflegeversicherung. Bei Geburt des ersten Kindes entfällt dieser Zuschlag.
Auch hier kommt wieder der Gesetzgeber ins Spiel, denn dieser hat nicht nur die Mindesteinnahme, sondern auch eine Höchsteinnahme festgelegt, aus dieser maximal Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden dürfen. Dieser Betrag nennt sich Beitragsbemessungsgrenze (von den Sozialversicherungsprofis oft als BBG abgekürzt). Auch die wird jährlich neu festgesetzt.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2025 bei 5.512,50 Euro monatlich und 66.150,00 Euro jährlich. Heißt also: Sollten deine Einkünfte darüber liegen, zahlst du trotzdem nur den Beitrag, der aus der BBG berechnet wird.
| Kranken- und Pflegeversicherung | Prozentsatz | Höchstbeitrag pro Monat |
|---|---|---|
| Krankenversicherung mit Zusatzbeitrag der TK | 14,00 % + 2,45 % | 906,81 € |
| Optionaler Krankengeldanspruch | 0,6 % | 33,08 € |
| Pflegeversicherung | 3,6 %* | 198,45 € |
| Höchstbeitrag für Selbstständige mit PV-Zuschlag und ohne Krankengeld | 1.138,34 € |
*Ab dem 23. Geburtstag fällt zusätzlich eine Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent an, also insgesamt 4,2 Prozent Pflegeversicherung. Bei Geburt des ersten Kindes entfällt dieser Zuschlag.
Nochmal genauer erklärt: Die Mindest- sowie Maximaleinnahmegrenze, die der Gesetzgeber vorgibt, ändern sich in der Regel zum 1. Januar eines Jahres. Denn sie richten sich nach der Lohnentwicklung im Land. Steigt das Lohnniveau in Deutschland an, steigen auch die Grenzen.
Da bei einem Start-up auch Einkommensschwankungen vorkommen können und nicht immer alles zu 100 Prozent planbar ist, möchten wir dir auch in solchen Situationen helfen. Wir wollen dich vor einer zu hohen Beitragsbelastung schützen, wenn du auf einmal weniger Einkommen zur Verfügung hast.
Im Artikel „Mein Umsatz ist eingebrochen – kann ich meinen Beitrag reduzieren? “ erklären wir dir, wie es geht.
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