Ändert sich meine Krankenversicherung, wenn ich gründe?
Das hängt davon ab, wie deine Selbstständigkeit aussieht und wie du bisher versichert bist. Hier findest du einen ersten Überblick – wir beraten dich gern ausführlich.
Das hängt davon ab, wie deine Selbstständigkeit aussieht und wie du bisher versichert bist. Hier findest du einen ersten Überblick – wir beraten dich gern ausführlich.
Wenn du gründest, machst du dich in der Regel erstmal selbstständig, bevor du möglicherweise später Leute einstellst.
Ob sich dabei etwas an deiner Krankenversicherung ändert, hängt davon ab, ob du dich ganz und gar selbstständig machst (dann wärst du hauptberuflich selbstständig) oder zusätzlich zu einer Beschäftigung oder einem Studium (dann wärst du nebenberuflich selbstständig). Und natürlich auch davon, wie du bisher versichert bist.
Wir prüfen deine Optionen gern mit dir gemeinsam und beraten dich. Keine Angst, wir wollen dir keine „Versicherung andrehen“. Unser Anspruch ist es, dich durch den Sozialversicherungs-Dschungel zu lotsen. Den Terminkalender für deinen Wunschtermin findest du unter dem Artikel. Die Beratung ist natürlich kostenfrei.
Man spricht von einer hauptberuflichen Selbständigkeit, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
Wenn du im Durchschnitt mehr als 20 Arbeitsstunden in der Woche hast (inklusive Vor- und Nachbearbeitungszeit), gilt deine Selbstständigkeit als hauptberuflich.
Du bist auch hauptberuflich selbstständig, wenn du mindestens eine:n Mitarbeiter:in länger als drei Monate beschäftigst und diese:r mehr als einen Minijob bei dir hat.
Übrigens: Du giltst du auch als hauptberuflich selbstständig, wenn du zwar nur Minijobber:innen beschäftigst, es aber mehrere sind, für die du zusammengerechnet mehr als die Minijobgrenze bezahlst.
Dazu ein Rechenbeispiel: Du beschäftigst drei Minijobber:innen und jede:r verdient im Monat 500 Euro. Einzeln gesehen liegen sie alle unter der Minijobgrenze. Aber pro Monat zahlst du insgesamt Gehälter in Höhe von 1.500 Euro – und liegst damit über der Geringfügigkeitsgrenze (Minijobgrenze). Dadurch giltst du als hauptberuflich selbstständig.
Ein Tipp für weiterführende Infos zu Minijobs: Was du alles wissen musst, wenn du Minijobber:innen einstellst, kannst du ganz in Ruhe und sehr ausführlich bei der Minijobzentrale nachlesen.
Wenn du hauptberuflich selbstständig bist, berechnen wir deine Beiträge aus deinem beitragspflichtigen Einkommen. Wir haben einen Beitragsrechner, mit dem du die Zusammensetzung der Beiträge nachvollziehen kannst: Hier geht’s zum Beitragsrechner auf tk.de
Wenn du maximal 20 Stunden pro Woche selbstständig tätig bist, giltst du als nebenberuflich selbstständig.
Dasselbe gilt, wenn du außerdem nur eine einzelne Aushilfe geringfügig (also als Minijobber:in) beschäftigst,
Auch wenn du eine kurzfristige Aushilfe einstellst, giltst du als nebenberuflich selbstständig: Dann arbeitet deine Aushilfe maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage bei dir. In dem Fall kannst du übrigens mehr als das Minijobgehalt zahlen.
Das hängt von deiner individuellen Situation ab. Wenn du dich (erstmal) nebenberuflich selbstständig machst, sprechen wir am besten alles in Ruhe mit dir durch.
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