Minijob Versicherungspflicht

Minijobs, Mindestlohn und Übergangsbereich – was ist das und wie hängt das zusammen?

Wird der Mindestlohn erhöht, erhöht sich auch die Minijob-Verdienstgrenze. Und wer mehr als das Minijob-Gehalt verdient, muss trotzdem nicht gleich die vollen Beiträge zahlen. Alles klar? Wir erklären, wie das funktioniert.

Minijobs nennt man Beschäftigungen, die bis zu einer bestimmten Grenze entlohnt werden. Die Grenze liegt im Jahr 2025 bei maximal 556 Euro pro Monat und steigt 2026 auf maximal 603 Euro pro Monat. Für Minijobber:innen fallen nur wenige Sozialabgaben an, deswegen werden sie gern als Aushilfen eingesetzt.

Die Dauer der Beschäftigung spielt dabei keine Rolle. Im Prinzip darfst du Minijobber:innen so viele Stunden pro Monat beschäftigten, wie du möchtest – solange sie nicht mehr als 556 Euro (2025) verdienen.

Allerdings gilt in Deutschland der aktuelle Mindestlohn von 12,82 Euro (2025) pro Stunde. 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde und 2027 auf 14,60 Euro.

Der Mindestlohn gilt natürlich auch für Minijobber:innen. Damit sie nicht über die Verdienstgrenze kommen, dürfen sie also nicht beliebig viele Stunden arbeiten. Dadurch ist die Zahl der monatlichen Arbeitsstunden für Minijobber:innen doch begrenzt.

Warum ist die Minijobgrenze wichtig?

Warum ist das so wichtig? Wenn dein:e Mitarbeiter:in mehr als die Minijobgrenze verdient, ist es kein Minijob mehr, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit höheren Sozialabgaben. Du musst dein:e Mitarbeiter:in dann ummelden und die entsprechenden Beiträge abführen.

Dabei kommt es gar nicht darauf an, ob du das Gehalt tatsächlich zahlst, sondern ob dein:e Mitarbeiter:in Anspruch darauf hat. Man nennt dies das sogenannte Entstehungsprinzip.

Außerdem wichtig: Wenn dein:e Minijobber:in mehrere Minijobs hat, musst du als Arbeitgeber sicherstellen, dass die Verdienstgrenze insgesamt – also auch bei mehreren Arbeitgebern – nicht überschritten wird.

Wie viele Stunden dürfen Minijobber:innen pro Monat arbeiten?

Als Faustregel kannst du dir merken: Wenn du Mitarbeitende per Minijob beschäftigst, musst du darauf achten, dass sie nicht mehr als ungefähr 43 Stunden pro Monat arbeiten. Ansonsten kommen sie über die Verdienstgrenze und werden sozialversicherungspflichtig.

Die Stundenzahl variiert zwar bei jeder Mindestlohnerhöhung, aber nur gering. Denn die Minijobgrenze steigt immer zusammen mit dem Mindestlohn an (dynamische Minijobgrenze), damit die monatliche Höchstarbeitszeit jedes Jahr ungefähr gleich bleibt und nicht immer weiter sinkt.

Du brauchst die aktuellen und die letzten Mindestlohnwerte?

ZeitraumMindestlohn
202714,60 Euro
202613,90 Euro
202512,82 Euro
202412,41 Euro
01.10.2022 – 31.12.202312,00 Euro
01.01. – 30.09.20229,82 Euro
01.07. – 31.12.20219,60 Euro
01.01. – 30.06.20219,50 Euro

Gehalt zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro: Für den sogenannten Übergangsbereich gelten Sonderregeln

Mal angenommen, deine Aushilfe verdient 700 Euro im Monat. Damit liegt sie knapp über der Minijobgrenze – und wird versicherungspflichtig.

Damit der Wechsel in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aber nicht so hart ausfällt, weil auf einmal die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden, gibt es den sogenannten Übergangsbereich. Er wird auch Midijob genannt.

Zahlst du ein monatliches Gehalt über der Minijobgrenze und bis maximal 2.000 Euro, fallen geringere Sozialversicherungsbeiträge an. Sie werden gestaffelt berechnet: Bekommt deine Aushilfe ein höheres Gehalt, steigen auch die Beitragssätze an.

Muss ich das etwa selbst ausrechnen?! Nein, keine Sorge: Dafür gibt’s unseren Midijob-Rechner

Keine Sorge, das musst du nicht alles selbst ausrechnen, denn dafür haben wir unseren Midijob-Rechner: Einfach auf „Anwendung öffnen“ klicken und die Felder ausfüllen. Wenn du nicht genau weißt, was ein Feld bedeutet, klicke einfach auf das Fragezeichen neben der Feldbezeichnung.

Hier geht’s zum Midijob-Rechner

Reminder: Mindestlohn unbedingt einhalten!

Übrigens: Wenn du weniger als den Mindestlohn zahlen würdest, würden dir nicht nur bis zu 500.000 Euro Bußgeld drohen, sondern auch die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Damit dir das nicht passiert, findest du Arbeitshilfen wie einen Mindestlohn-Rechner, Tipps zur Arbeitszeiterfassung bei Minijobbern und Infomaterialien für Arbeitgeber auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ( BMAS).

Weitere Tipps und Infos findest du auch in unseren beiden Beratungsblättern Geringfügige Beschäftigungen und Beschäftigungen im Übergangsbereich.

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