In Deutschland gibt es ein soziales Sicherungssystem. Wer in eine Lage gerät, in der man sich selbst nicht helfen kann, wird durch die Sozialversicherung aufgefangen.
In Deutschland gibt es ein soziales Sicherungssystem. Wer in eine Lage gerät, in der man sich selbst nicht helfen kann (zum Beispiel durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit), wird durch die Sozialversicherung aufgefangen und unterstützt.
Damit das funktioniert, gilt das Solidarprinzip: Alle Versicherungspflichtigen zahlen monatlich einen Teil ihres Einkommens als Beiträge in die Sozialversicherung ein – und zwar für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Daraus werden Leistungen für alle diejenigen bezahlt, die einen Anspruch darauf haben und Leistungen benötigen. Das kann zum Beispiel Arbeitslosengeld sein, eine ärztliche Behandlung oder die Betreuung durch Pflegepersonal.
Wichtig: Als Arbeitgeber berechnet Ihr die Beiträge für Eure angestellten Mitarbeiter und zahlt sie an die Krankenkassen.
Für welche Sozialversicherungszweige das gilt und wie hoch die jeweiligen Prozentsätze für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen sind, findest du in unserer Tabelle.
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Aufbauphase | 07.12.2023
Grob gesagt: Mitarbeitende sind sozialversicherungspflichtig, wenn sie bei dir arbeiten und wenn du ihnen mehr als in einem Minijob zahlst, aber weniger als die Versicherungspflichtgrenze.
Im Prinzip können Minijobber so viel arbeiten, wie sie wollen – solange sie nicht mehr als 520 Euro (2024: 538 Euro) monatlich verdienen. Wir fassen zusammen, was du als Arbeitgeber beachten musst.
Dieser Fachbegriff bedeutet, dass Personen dazu verpflichtet sind, einen Teil ihres Einkommens in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen.