Im Prinzip können Minijobber so viel arbeiten, wie sie wollen – solange sie nicht mehr als 520 Euro monatlich verdienen. Wir fassen zusammen, was du als Arbeitgeber beachten musst.
Minijobs nennt man Beschäftigungen, die mit maximal 520 Euro pro Monat entlohnt werden. Die Dauer der Beschäftigung spielt dabei keine Rolle.
Im Prinzip darfst du Minijobber:innen so viele Stunden pro Monat beschäftigten, wie du möchtest – solange du ihnen nicht mehr als 520 Euro pro Monat zahlst. Allerdings gilt in Deutschland der Mindestlohn von aktuell 12 Euro. Dadurch ist die Zahl der monatlichen Arbeitsstunden für Minijobber:innen doch begrenzt.
Denn verdient dein:e Mitarbeiter:in mehr als 520 Euro im Monat, ist es kein Minijob mehr.
Dabei kommt es gar nicht darauf an, ob du das Gehalt tatsächlich zahlst, sondern ob dein:e Mitarbeiter:in Anspruch darauf hat. Man nennt dies das sogenannte Entstehungsprinzip.
Außerdem wichtig: Wenn dein:e Minijobber:in mehrere Minijobs hat, musst du als Arbeitgeber sicherstellen, dass die Verdienstgrenze von 520 Euro insgesamt – also auch bei mehreren Arbeitgebern – nicht überschritten wird.
Wenn du also Mitarbeitende per Minijob beschäftigst, musst du 2023 darauf achten, dass sie maximal rund 43 Stunden (520 Euro : 12 Euro = 43,33 Stunden) pro Monat arbeiten, um nicht sozialversicherungspflichtig zu werden.
In Zukunft wird die Minijobgrenze zusammen mit dem Mindestlohn ansteigen (dynamische Minijobgrenze), damit die monatliche Höchstarbeitszeit von Minijobber:innen nicht immer weiter sinkt.
Seit dem 1. Oktober 2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde.
Aktuell ist geplant, den Mindestlohn ab Januar 2024 erneut anzuheben, und zwar von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. 2025 soll es die nächste Steigerung geben – dann auf 12,82 Euro pro Stunde. Der Vorschlag der Mindestlohnkommission liegt bei der Bundesregierung.
Der Mindestlohn seit 2021 im Überblick:
Wird die Minijobgrenze überschritten, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Dann musst du dein:e Mitarbeiter:in per Meldeverfahren ummelden und die ganz normalen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Damit der Wechsel in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht so hart ausfällt, gibt es den sogenannten Übergangsbereich, auch Midijobs genannt. Zahlst du ein Gehalt von monatlich 520,01 Euro bis 2.000 Euro, fallen die Sozialversicherungsbeiträge für dein:e Mitarbeiter:in geringer aus.
Um dir die Berechnung der Beiträge zu erleichtern, kannst du unseren Midijob-Rechner nutzen: Einfach auf „Anwendung öffnen“ klicken und die Felder ausfüllen. Wenn du nicht genau weißt, was ein Feld bedeutet, klicke einfach auf das Fragezeichen neben der Feldbezeichnung.
Hier geht’s zum Midijob-Rechner
Übrigens: Wer weniger als den Mindestlohn zahlt, dem drohen nicht nur bis zu 500.000 Euro Bußgeld, sondern auch die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Damit dir das nicht passiert, findest du Arbeitshilfen wie einen Mindestlohn-Rechner, Tipps zur Arbeitszeiterfassung bei Minijobbern und Infomaterialien für Arbeitgeber auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Weitere Tipps und Infos findest du auch in unseren beiden Beratungsblättern „Geringfügige Beschäftigungen“ und „Beschäftigungen im Übergangsbereich„.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.
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Aufbauphase | 29.08.2023
Dieser Fachbegriff bedeutet, dass Personen dazu verpflichtet sind, einen Teil ihres Einkommens in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen.
Wenn ein Job von vornherein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist, gilt er in der Regel als kurzfristige Beschäftigung und ist sozialversicherungsfrei. Die wichtigsten Regeln im Überblick.