Wie viele Stunden pro Monat dürfen Minijobber:innen arbeiten?

Im Prinzip können Minijobber so viel arbeiten, wie sie wollen – solange sie nicht mehr als 520 Euro (2024: 538 Euro) monatlich verdienen. Wir fassen zusammen, was du als Arbeitgeber beachten musst.

Minijobs nennt man Beschäftigungen, die mit maximal 538 Euro (2023: 520 Euro) pro Monat entlohnt werden. Die Dauer der Beschäftigung spielt dabei keine Rolle.

Im Prinzip darfst du Minijobber:innen so viele Stunden pro Monat beschäftigten, wie du möchtest – solange du ihnen nicht mehr als 538 Euro pro Monat zahlst. Allerdings gilt in Deutschland der Mindestlohn von 12,41 Euro (2024) bzw. 12 Euro (2023). Dadurch ist die Zahl der monatlichen Arbeitsstunden für Minijobber:innen doch begrenzt.

Denn verdient dein:e Mitarbeiter:in mehr als 538 Euro im Monat, ist es kein Minijob mehr.

Dabei kommt es gar nicht darauf an, ob du das Gehalt tatsächlich zahlst, sondern ob dein:e Mitarbeiter:in Anspruch darauf hat. Man nennt dies das sogenannte Entstehungsprinzip. 

Außerdem wichtig: Wenn dein:e Minijobber:in mehrere Minijobs hat, musst du als Arbeitgeber sicherstellen, dass die Verdienstgrenze von 538 Euro insgesamt – also auch bei mehreren Arbeitgebern – nicht überschritten wird. 

Minijob und Mindestlohn 2023 und 2024

Wenn du also Mitarbeitende per Minijob beschäftigst, musst du 2024 darauf achten, dass sie maximal rund 43 Stunden (538 Euro : 12,41 Euro = 43,35 Stunden) pro Monat arbeiten, um nicht sozialversicherungspflichtig zu werden. 2023 lag die monatliche Höchst-Stundenzahl bei einem ganz ähnlichen Wert: 520 Euro : 12 Euro = 43,33 Stunden.

Auch in Zukunft wird die Minijobgrenze zusammen mit dem Mindestlohn ansteigen (dynamische Minijobgrenze), damit die monatliche Höchstarbeitszeit von Minijobber:innen nicht immer weiter sinkt.

Höhe des Mindestlohns seit 2021

Seit dem 1. Oktober 2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde.

Seit Januar 2024 stieg der Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. 2025 gibt es die nächste Steigerung – dann auf 12,82 Euro pro Stunde.

Der Mindestlohn seit 2021 im Überblick:

ZeitraumMindestlohn
202512,82 Euro
202412,41 Euro
01.10.2022 – 31.12.202312,00 Euro
01.01. – 30.09.20229,82 Euro
01.07. – 31.12.20219,60 Euro
01.01. – 30.06.20219,50 Euro
Schrittweise Erhöhung des Mindestlohns

Sozialversicherungspflicht prüfen

Wird die Minijobgrenze überschritten, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Dann musst du dein:e Mitarbeiter:in per Meldeverfahren ummelden und die ganz normalen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Gehalt von 538,01 Euro bis 2.000 Euro: Übergangsbereich

Damit der Wechsel in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht so hart ausfällt, gibt es den sogenannten Übergangsbereich, auch Midijob genannt. Zahlst du ein monatliches Gehalt über der Minijobgrenze (2024: 538,01 Euro) und bis maximal 2.000 Euro, fallen die Sozialversicherungsbeiträge für diese Mitarbeitenden geringer aus.

Um dir die Berechnung der Beiträge zu erleichtern, kannst du unseren Midijob-Rechner nutzen: Einfach auf „Anwendung öffnen“ klicken und die Felder ausfüllen. Wenn du nicht genau weißt, was ein Feld bedeutet, klicke einfach auf das Fragezeichen neben der Feldbezeichnung.

Hier geht’s zum Midijob-Rechner

Reminder: Mindestlohn unbedingt einhalten!

Übrigens: Wer weniger als den Mindestlohn zahlt, dem drohen nicht nur bis zu 500.000 Euro Bußgeld, sondern auch die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. 

Damit dir das nicht passiert, findest du Arbeitshilfen wie einen Mindestlohn-Rechner, Tipps zur Arbeitszeiterfassung bei Minijobbern und Infomaterialien für Arbeitgeber auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Weitere Tipps und Infos findest du auch in unseren beiden Beratungsblättern „Geringfügige Beschäftigungen“ und „Beschäftigungen im Übergangsbereich„.

Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.

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