Minijob

Wie viele Stunden pro Monat dürfen Minijobber:innen arbeiten?

Im Prinzip können Minijobber so viel arbeiten, wie sie wollen – solange sie nicht über die Verdienstgrenze kommen. Wir fassen zusammen, was du als Arbeitgeber beachten musst.

Minijobs nennt man Beschäftigungen, die mit maximal 556 Euro (2025) pro Monat entlohnt werden. Die Dauer der Beschäftigung spielt dabei keine Rolle.

Im Prinzip darfst du Minijobber:innen so viele Stunden pro Monat beschäftigten, wie du möchtest – solange du die Minijobgrenze nicht überschreitest. Allerdings gilt in Deutschland der Mindestlohn von 12,82 Euro (2025). Dadurch ist die Zahl der monatlichen Arbeitsstunden für Minijobber:innen doch begrenzt.

Denn verdient dein:e Mitarbeiter:in mehr als 556 Euro im Monat, ist es kein Minijob mehr.

Dabei kommt es gar nicht darauf an, ob du das Gehalt tatsächlich zahlst, sondern ob dein:e Mitarbeiter:in Anspruch darauf hat. Man nennt dies das sogenannte Entstehungsprinzip.

Außerdem wichtig: Wenn dein:e Minijobber:in mehrere Minijobs hat, musst du als Arbeitgeber sicherstellen, dass die Verdienstgrenze insgesamt – also auch bei mehreren Arbeitgebern – nicht überschritten wird.

Minijob und Mindestlohn 2025

Wenn du also Mitarbeitende per Minijob beschäftigst, musst du im Jahr 2025 darauf achten, dass sie nicht mehr als rund 43 Stunden (556 Euro : 12,87 Euro = 43,37 Stunden) pro Monat arbeiten. Ansonsten werden sie sozialversicherungspflichtig.

Die Minijobgrenze steigt immer zusammen mit dem Mindestlohn an (dynamische Minijobgrenze), damit die monatliche Höchstarbeitszeit jedes Jahr ungefähr gleich bleibt und nicht weiter sinkt.

Du brauchst die Mindestlohnwerte der letzten Jahre?

Der Mindestlohn der vergangenen Jahre im Überblick:

ZeitraumMindestlohn
202512,82 Euro
202412,41 Euro
01.10.2022 – 31.12.202312,00 Euro
01.01. – 30.09.20229,82 Euro
01.07. – 31.12.20219,60 Euro
01.01. – 30.06.20219,50 Euro

Sozialversicherungspflicht prüfen

Wird die Minijobgrenze überschritten, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Dann musst du dein:e Mitarbeiter:in per Meldeverfahren ummelden und die ganz normalen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Gehalt knapp über der Minijobgrenze: Übergangsbereich

Damit der Wechsel in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht so hart ausfällt, weil auf einmal die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden, gibt es den sogenannten Übergangsbereich. Er wird auch Midijob genannt.

Zahlst du ein monatliches Gehalt über der Minijobgrenze und bis maximal 2.000 Euro, fallen die Sozialversicherungsbeiträge für diese Mitarbeitenden geringer aus. Sie steigen mit dem Einkommen gestaffelt an.

Beiträge einfach ausrechnen: Midijob-Rechner

Keine Sorge, das musst du nicht alles selbst ausrechnen, denn dafür haben wir unseren Midijob-Rechner: Einfach auf „Anwendung öffnen“ klicken und die Felder ausfüllen. Wenn du nicht genau weißt, was ein Feld bedeutet, klicke einfach auf das Fragezeichen neben der Feldbezeichnung.

Hier geht’s zum Midijob-Rechner

Reminder: Mindestlohn unbedingt einhalten!

Übrigens: Wenn du weniger als den Mindestlohn zahlen würdest, würden dir nicht nur bis zu 500.000 Euro Bußgeld drohen, sondern auch die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Damit dir das nicht passiert, findest du Arbeitshilfen wie einen Mindestlohn-Rechner, Tipps zur Arbeitszeiterfassung bei Minijobbern und Infomaterialien für Arbeitgeber auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ( BMAS).

Weitere Tipps und Infos findest du auch in unseren beiden Beratungsblättern Geringfügige Beschäftigungen und Beschäftigungen im Übergangsbereich.

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