Das ist in den meisten Fällen davon abhängig, welches Alter die Mitarbeitenden haben. Darüber hinaus gibt es aber auch Sonderfälle, die wir gern mit dir zusammen klären.
Ausländische Mitarbeitende, die bei Beschäftigungsbeginn unter 55 Jahre alt sind, werden in Deutschland grundsätzlich versicherungspflichtig. Das bedeutet, sie können eine gesetzliche Krankenversicherung wählen.
Sind deine neuen Mitarbeitenden älter als 55 Jahre und kommen aus dem Ausland, gelten bestimmte Besonderheiten für eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung. Diese Fälle müssen wir einzeln prüfen.
Gibt es bei deinen künftigen Mitarbeitenden noch weitere Einkünfte, Renten oder selbstständige Tätigkeiten, sprich uns bitte an. Diese Fälle müssen wir ebenfalls einzeln prüfen.
Wir möchten dich darin unterstützen, eine bereichernde Unternehmenskultur aufzubauen und zu pflegen. Unsere Broschüre „Vielfalt gewinnt – Von der Willkommenskultur bis zum Cultural Diversity Management“ bietet Hintergrundwissen und praktische Tipps rund um die kulturelle Vielfalt in deinem Unternehmen.
Schreib uns! Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir nur einen Klick entfernt.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Dann schreib uns und wir setzen uns direkt mit dir in Verbindung.Möchtest du lieber angerufen werden? Das machen wir gern. Teile uns in deiner Nachricht bitte deine Telefonnummer mit.
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Wachstumsphase | 25.02.2022
Neue Mitarbeitende, die aus dem Ausland kommen und sich in Deutschland noch nicht so gut auskennen, kämpfen meist erst mal mit der deutschen Bürokratie. Bei Fragen wenden sie sich oft als erstes an ihren Arbeitgeber – also an dich.
Ganz wichtig: Du musst klären, ob deine neuen Mitarbeitenden hier in Deutschland krankenversicherungspflichtig werden. Am besten wendest du dich dafür rechtzeitig an uns.
Na klar! Mit individuellen Gesundheitsangeboten für dein Startup gewinnen alle: du, weil du als Arbeitgeber glänzen kannst und deine Mitarbeitenden, weil sie von den Angeboten profitieren.