Das ist in den meisten Fällen davon abhängig, welches Alter die Mitarbeitenden haben. Darüber hinaus gibt es aber auch Sonderfälle, die wir gern mit dir zusammen klären.
Ausländische Mitarbeitende, die bei Beschäftigungsbeginn unter 55 Jahre alt sind, werden in Deutschland grundsätzlich versicherungspflichtig. Das bedeutet, sie können eine gesetzliche Krankenversicherung wählen.
Sind deine neuen Mitarbeitenden älter als 55 Jahre und kommen aus dem Ausland, gelten bestimmte Besonderheiten für eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung. Diese Fälle müssen wir einzeln prüfen.
Gibt es bei deinen künftigen Mitarbeitenden noch weitere Einkünfte, Renten oder selbstständige Tätigkeiten, sprich uns bitte an. Diese Fälle müssen wir ebenfalls einzeln prüfen.
Ganz einfach: Bei uns kannst du einen kostenfreien 15-minütigen Beratungstermin buchen. Unseren Terminkalender für deinen Wunschtermin findest du oben unter „Beratungsteam„.
Wir möchten dich darin unterstützen, eine bereichernde Unternehmenskultur aufzubauen und zu pflegen. Unsere Broschüre „Vielfalt gewinnt – Von der Willkommenskultur bis zum Cultural Diversity Management“ bietet Hintergrundwissen und praktische Tipps rund um die kulturelle Vielfalt in deinem Unternehmen.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.
Oder möchtest du uns lieber schreiben? Dann nutze einfach dieses Kontaktformular und wir antworten dir per Mail.
Wachstumsphase | 24.04.2023
Jeden Monat kommen zwei ganz wichtige Dinge auf dich zu: Du meldest den Krankenkassen die aktuellen Beiträge für deine Mitarbeitenden. Und schon ein paar Tage später überweist du das Geld. Doch wann ist dein Beitragsnachweis (deine Meldung) eigentlich dran? Und wann musst du überweisen?
Wachstumsphase | 16.12.2022
Die Umlageversicherung oder auch Entgeltfortzahlungsversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung für Unternehmen. Fallen Mitarbeitende aus, weil sie krank sind oder in den Mutterschutz gehen, musst du als Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen. Diese Kosten kannst du dir über die Umlageversicherung zurückholen.