Das ist in den meisten Fällen davon abhängig, welches Alter die Mitarbeitenden haben. Darüber hinaus gibt es aber auch Sonderfälle, die wir gern mit dir zusammen klären.
Ausländische Mitarbeitende, die bei Beschäftigungsbeginn unter 55 Jahre alt sind, werden in Deutschland grundsätzlich versicherungspflichtig. Das bedeutet, sie können eine gesetzliche Krankenversicherung wählen.
Sind deine neuen Mitarbeitenden älter als 55 Jahre und kommen aus dem Ausland, gelten bestimmte Besonderheiten für eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung. Diese Fälle müssen wir einzeln prüfen.
Gibt es bei deinen künftigen Mitarbeitenden noch weitere Einkünfte, Renten oder selbstständige Tätigkeiten, sprich uns bitte an. Diese Fälle müssen wir ebenfalls einzeln prüfen.
Ganz einfach: Bei uns kannst du einen kostenfreien 15-minütigen Beratungstermin buchen. Unseren Terminkalender für deinen Wunschtermin findest du oben unter „Beratungsteam„.
Wir möchten dich darin unterstützen, eine bereichernde Unternehmenskultur aufzubauen und zu pflegen. Unsere Broschüre „Vielfalt gewinnt – Von der Willkommenskultur bis zum Cultural Diversity Management“ bietet Hintergrundwissen und praktische Tipps rund um die kulturelle Vielfalt in deinem Unternehmen.
Schreib uns! Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir nur einen Klick entfernt.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Dann schreib uns und wir setzen uns direkt mit dir in Verbindung.Möchtest du lieber angerufen werden? Das machen wir gern. Teile uns in deiner Nachricht bitte deine Telefonnummer mit.
Wachstumsphase | 16.12.2022
Die Umlageversicherung oder auch Entgeltfortzahlungsversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung für Unternehmen. Fallen Mitarbeitende aus, weil sie krank sind oder in den Mutterschutz gehen, musst du als Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen. Diese Kosten kannst du dir über die Umlageversicherung zurückholen.
Dein Startup wächst? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt gilt es für dich einiges zu beachten. Du brauchst dich aber nicht zu sorgen, wir sind für dich da.