Wir fassen zusammen, welche Daten du brauchst und aufbewahren musst, wenn du Mitarbeitende neu einstellt.
Zu den Unterlagen – auch Arbeitspapiere oder Lohnunterlagen genannt -, die du als Arbeitgeber bei deinen Beschäftigten anfordern kannst, wenn ihr den Arbeitsvertrag abschließt, gehören:
Deine neuen Beschäftigten müssen dir ihre Steuer-Identifikationsnummer, ihr Geburtsdatum und die Information mitteilen, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Mit diesen Angaben kannst du alle für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten abrufen.
Du musst den Sozialversicherungsausweis anfordern oder das entsprechende Schreiben der Rentenversicherung. Beide enthalten die Sozialversicherungsnummer.
Die Urlaubsbescheinigung hält fest, wie viel Urlaub dein:e Mitarbeiter:in im laufenden Kalenderjahr bereits beim früheren Arbeitgeber genommen hat. Wenn es keinen früheren Arbeitgeber gibt, gibt es natürlich auch keine Bescheinigung.
Das Arbeitszeugnis oder Abschlusszeugnis, den Sozialversicherungsausweis und Arbeitgeberbescheinigungen lässt du dir nur vorlegen und gibst sie deiner neuen Fachkraft anschließend wieder heraus. Alle anderen Unterlagen musst du sorgfältig aufbewahren.
Die Lohn- und Gehaltsunterlagen, die du für jede:n Mitarbeiter:in führen musst, enthalten mindestens:
Mit dem vierstelligen Beitragsgruppenschlüssel gibst du an, welche Beiträge du zu welchem Zweig der Sozialversicherung berechnet hast. Also zum Beispiel eine Null für „keinen Beitrag“ oder eine eins für „den allgemeinen Beitrag“.
Die erste Stelle des Beitragsgruppenschlüssels steht für die Krankenversicherung, die zweite für die Rentenversicherung und die Stellen drei und vier für die Arbeitslosen- und die Pflegeversicherung. Dein Beitragsgruppenschlüssel könnte also zum Beispiel so aussehen: „1111“. Dann zahlt dein:e Arbeitnehmer:in in jedem Zweig der Sozialversicherung den vollen Beitrag.
Wie der Beitragsgruppenschlüssel noch aussehen kann und was du alles in Sachen Lohnunterlagen beachten musst, findest du in unserem Online-Lexikon TK-Lex im Artikel „Das Lohnkonto„.
Als Arbeitgeber musst du bestimmte Mitarbeiterdaten einholen. Mit diesen Daten musst du allerdings sehr sorgsam umgehen, dazu verpflichtet dich die Datenschutzgrundverordnung. Was du wissen solltest, haben wir im Artikel „Personalfragebogen & Co.: Was muss ich als Arbeitgeber beim Datenschutz beachten?“ beschrieben.
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