Krankenversicherung: Was muss ich beachten, wenn ich Mitarbeitende aus dem Ausland einstelle?

Ganz wichtig: Du musst klären, ob deine neuen Mitarbeitenden hier in Deutschland krankenversicherungspflichtig werden. Am besten wendest du dich dafür rechtzeitig an uns.

Alles gar nicht so einfach: Wir helfen dir dabei, zu entscheiden, ob deine neuen Mitarbeitenden versicherungspflichtig in der Sozialversicherung sind oder nicht. Buche einfach einen Rückruf.

An zusätzlichen Schutz denken

Ebenfalls wichtig: Neue Mitarbeitende aus dem Ausland sind – sofern sie versicherungspflichtig werden – erst mit Beschäftigungsbeginn Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, sie haben auch erst ab dem Beginn der Beschäftigung Anspruch auf Krankenkassenleistungen.

Deswegen sollten sie für die Reise bis zum Jobstart eine private (Ein-)Reiseversicherung abschließen. Sollten sie zwischen Einreise und Arbeitsbeginn erkranken, können sie die Kosten für die Behandlung über die private Versicherung wiederbekommen.

Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.

Oder möchtest du uns lieber schreiben? Dann nutze einfach dieses Kontaktformular und wir antworten dir per Mail.

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