Krankenversicherung: Was muss ich beachten, wenn ich Mitarbeitende aus dem Ausland einstelle?

Ganz wichtig: Du musst klären, ob deine neuen Mitarbeitenden hier in Deutschland krankenversicherungspflichtig werden. Am besten wendest du dich dafür rechtzeitig an uns.

Wir helfen dir dabei, zu entscheiden, ob dein neuer Mitarbeitender versicherungspflichtig in der Sozialversicherung ist oder nicht. Buche einfach einen Rückruf oder nutze unser Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, dich zu unterstützen.

An zusätzlichen Schutz denken

Ebenfalls wichtig: Neue Mitarbeitende aus dem Ausland sind – sofern sie versicherungspflichtig werden – erst mit Beschäftigungsbeginn Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, sie haben auch erst ab dem Beginn der Beschäftigung Anspruch auf Krankenkassenleistungen.

Deswegen sollten sie für die Reise bis zum Jobstart eine private (Ein-)Reiseversicherung abschließen. Sollten sie zwischen Einreise und Arbeitsbeginn erkranken, können sie die Kosten für die Behandlung über die private Versicherung wiederbekommen.

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