Damit deine Aushilfe weiter als Student:in versichert bleibt und trotzdem mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten kann, musst du die 26-Wochen-Regel beachten.
Was ist die 26-Wochen-Regelung?
Um als Student:in („Werkstudent“) in der studentischen Krankenversicherung zu bleiben, dürfen Studierende eigentlich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen: Wenn sowieso keine Studienveranstaltungen stattfinden, dürfen Studierende mehr arbeiten. Das gilt zum Beispiel während der Semesterferien, am Wochenende oder in den Abend- und Nachtstunden. Allerdings greift dabei die sogenannte 26-Wochen-Regelung:
- Deine studentische Aushilfe kommt innerhalb eines Zeitjahres (nicht Kalenderjahr) maximal 26 Wochen lang über die 20-Stunden-Grenze.
Und zusätzlich gilt:
- Das Ende des Zeitraums, in dem dein:e Mitarbeiter:in mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, ist bereits im Voraus bekannt.
Um das Zeitjahr zu ermitteln, legst du erstmal das voraussichtliche Ende des Zeitraums fest, in dem deine studentische Aushilfe mehr als 20 Wochenstunden arbeitet. Von diesem Endpunkt aus gehst du um genau ein Zeitjahr zurück. Dann zählst du innerhalb dieses Zeitjahres alle Wochen zusammen, in denen dein:e Beschäftigte:r über die 20-Stunden-Grenze kommt.
Und was ist, wenn meine studentische Aushilfe dauerhaft über die Grenzen kommt?
Wird die 26-Wochen-Regel überschritten, geht man davon aus, dass die Beschäftigung überwiegt und das Studium in den Hintergrund rutscht.
Die Folge: Der Job wird versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Mit anderen Worten, deine studentischen Aushilfen werden zu „normalen“ Arbeitnehmer:innen. Du und deine beschäftigten Studierenden zahlen dann jeweils die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Es entstehen also höhere Lohnnebenkosten.
Mehr zu diesem Thema findest du auch in unserem Beratungsblatt zur Beschäftigung von Studierenden.
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