Die Umlageversicherung besteht aus drei Bausteinen, die du in der Regel abschließen musst - abhängig von der Unternehmensgröße. Und zwar die U1, U2 und U3:
U1: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Die U1 erstattet Kosten, die dir durch die Krankmeldungen von Mitarbeitenden entstehen können. Sie ist eine Pflichtversicherung für alle Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitenden. Durch sie kannst du dir sicher sein, dass du als Arbeitgeber keine zu hohen Ausgaben hast, wenn deine Mitarbeitenden mal krank werden. Denn in den ersten sechs Wochen der Erkrankung musst du das Gehalt ganz normal weiterzahlen („Gehaltsfortzahlung“). Erst ab dem 43. Tag springt die Krankenkasse ein und zahlt das Krankengeld.
Damit du auch die Gehaltsfortzahlung finanziell gut überstehst, gibt es die Umlageversicherung U1. Die besagt:
Als Standard erstattet die Techniker 70 Prozent deiner Kosten. Auf Wunsch kannst du diesen Erstattungsbetrag auf 80 Prozent erhöhen oder auf 50 Prozent verringern.
Einige Arbeitshilfen für dich:
U2: Mutterschaftsaufwendungen
Die U2 ist eine Pflichtversicherung für alle Unternehmen, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden. Sie funktioniert nach dem Solidarprinzip. Das heißt, auch Unternehmen, die gar keine potenziellen Mütter beschäftigen, zahlen die Beiträge zur U2. So ist sichergestellt, dass immer genug Geld im Topf ist, damit kein Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät, wenn eine Mitarbeiterin in den Mutterschutz geht.
Wird deine Mitarbeiterin schwanger und geht in den Mutterschutz oder erhält ein ärztliches Beschäftigungsverbot, kannst du in deinem Abrechnungsprogramm einen Antrag stellen. So bekommst du über die Umlageversicherung U2 die Kosten zu 100 Prozent von der Krankenkasse deiner Mitarbeiterin wieder zurückerstattet.
Nochmal im Detail – die U2 erstattet dir diese Kosten:
Differenz zum Mutterschaftsgeld
Vor und nach der Geburt gelten für Mütter besondere Schutzfristen. In diesen Fristen dürfen sie nicht arbeiten, bekommen aber trotzdem weiter ihr Nettogehalt. Die Kosten dafür werden zwischen dir als Arbeitgeber und der Krankenkasse deiner Mitarbeiterin aufgeteilt. Wenn sie bei uns versichert ist, zahlen wir ihr bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag. Den Rest bis zur Höhe ihres Nettogehalts zahlst du. Diese Differenz bekommst du über die U2 komplett zurück.
Beschäftigungsverbot
In manchen Fällen ist es für Schwangere auch außerhalb der Mutterschutzfristen zu gefährlich, weiter ihrer Arbeit nachzugehen. Dann bekommt die Schwangere ein ärztliches Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit zahlst du das Gehalt deiner Mitarbeiterin ganz normal weiter. Die Kosten dafür kannst du dir über die U2 zu 100 Prozent erstatten lassen.
Beiträge zur Sozialversicherung
Auch die Beiträge zur Sozialversicherung, die du als Arbeitgeber zahlen musst, wenn deine Mitarbeiterin ein Beschäftigungsverbot erhält, kannst du über die U2 wiederbekommen – und zwar zu 100 Prozent.
Kosten der Umlageversicherung U2
Hier findest du die aktuellen Beitragssätze zur U2 bei der TK.
„U3“: Insolvenzgeldumlage
Worst Case: Dein Startup hat finanzielle Schwierigkeiten und muss Insolvenz anmelden. Damit deine Mitarbeitenden trotzdem ihr Gehalt bekommen können, gibt es die Insolvenzgeldumlage, umgangssprachlich auch U3 genannt. Jeder Arbeitgeber muss diese Umlage für jede:n Mitarbeiter:in zahlen. Nicht alle Unternehmen sind zur Zahlung dieser Umlage verpflichtet, es gibt allerdings nur wenige Ausnahmen. Zu diesen zählen vor allem öffentlich-rechtliche Arbeitgeber wie z.B. Bund, Länder und Gemeinden.
Kosten der Umlageversicherung U3
Mehr zum Beitragssatz der U3 und einen Gehaltsrechner findest du hier.
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