Dieser Fachbegriff bedeutet, dass Personen dazu verpflichtet sind, einen Teil ihres Einkommens in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen. Daraus finanzieren sich Leistungen, auf die die Versicherten im Bedarfsfall einen Anspruch haben.
(Sozial-)Versicherungspflicht ist ein Fachbegriff in der Sozialversicherung. Er bedeutet, dass Personen dazu
verpflichtet sind, einen Teil ihres Einkommens in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen.
Wer bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist und dafür Gehalt bekommt, ist schon mal grundsätzlich versicherungspflichtig.
Allerdings gibt es bestimmte Gehaltsgrenzen, die dazu führen, dass man von der Beitragszahlung befreit ist oder nur
bestimmte Beiträge zahlen muss:
Wer zum Beispiel einen Minijob ausübt, muss keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Sozialversicherungsbeiträge sind gedeckelt
Außerdem gibt es die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr als die Grenze verdient, muss die Beiträge nur bis zu
einer bestimmten Höhe bezahlen. Die Grenze wird jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. Hier findest du die
Beitragsbemessungsgrenzen für 2025 und 2024:
Beitragsbemessungsgrenze 2025
Betrag monatlich
Betrag jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung
5.512,50 Euro
66.150 Euro
Renten und Arbeitslosenversicherung (bundesweit)
8.050 Euro
96.600 Euro
Beitragsbemessungsgrenze 2024
Betrag monatlich
Betrag jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung
5.175 Euro
62.100 Euro
Renten und Arbeitslosenversicherung (West)
7.550 Euro
90.600 Euro
Renten und Arbeitslosenversicherung (Ost)
7.450 Euro
89.400 Euro
Die Versicherungspflichtgrenze
In der Krankenversicherung entscheidet die sogenannte Versicherungspflichtgrenze (Fachbegriff:
Jahresarbeitsentgeltgrenze – JAEG) darüber, ob ein:e Arbeitnehmer:in sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Wenn
nicht, muss sie nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Sie kann auf Wunsch auch in die private
Krankenversicherung wechseln. Wenn sie lieber in der gesetzlichen Versicherung bleiben möchte, kann sie sich dort
freiwillig weiterversichern.
Auch die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich angepasst. 2025 liegt sie bei 6.150 Euro monatlich bzw. 73.800 Euro
jährlich. 2024 betrug sie 5.775 Euro monatlich bzw. 69.300 Euro jährlich.
Geringfügige Beschäftigungen und Freelancer
Es gibt einige Beschäftigungsarten, die sozialversicherungsfrei sind. Das sind einmal die Minijobs. Darüber hinaus gibt
es noch die kurzfristigen Beschäftigungen, die ebenfalls sozialversicherungsfrei sind. Mehr dazu findest du in unserem
Artikel zur Einstellung von Aushilfen.
Auch wenn du Aufträge an Freelancer vergibst, entsteht normalerweise keine Sozialversicherungspflicht. Es gibt
allerdings einige Konstellationen, bei denen das doch passieren kann. Mehr dazu findest du hier: Was ist eine abhängige
Beschäftigung?
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