Versicherungspflicht

Was ist die „Sozialversicherungspflicht?“

Dieser Fachbegriff bedeutet, dass Personen dazu verpflichtet sind, einen Teil ihres Einkommens in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen. Daraus finanzieren sich Leistungen, auf die die Versicherten im Bedarfsfall einen Anspruch haben.

(Sozial-)Versicherungspflicht ist ein Fachbegriff in der Sozialversicherung. Er bedeutet, dass Personen dazu verpflichtet sind, einen Teil ihres Einkommens in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen.

Wer bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist und dafür Gehalt bekommt, ist schon mal grundsätzlich versicherungspflichtig.

Allerdings gibt es bestimmte Gehaltsgrenzen, die dazu führen, dass man von der Beitragszahlung befreit ist oder nur bestimmte Beiträge zahlen muss:

Wer zum Beispiel einen Minijob ausübt, muss keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

Sozialversicherungsbeiträge sind gedeckelt

Außerdem gibt es die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr als die Grenze verdient, muss die Beiträge nur bis zu einer bestimmten Höhe bezahlen. Die Grenze wird jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. Hier findest du die Beitragsbemessungsgrenzen für 2025 und 2024:


Beitragsbemessungsgrenze 2025Betrag monatlichBetrag jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung5.512,50 Euro66.150 Euro
Renten und Arbeitslosenversicherung (bundesweit)8.050 Euro96.600 Euro

Beitragsbemessungsgrenze 2024Betrag monatlichBetrag jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung5.175 Euro62.100 Euro
Renten und Arbeitslosenversicherung (West)7.550 Euro90.600 Euro
Renten und Arbeitslosenversicherung (Ost)7.450 Euro89.400 Euro

Die Versicherungspflichtgrenze

In der Krankenversicherung entscheidet die sogenannte Versicherungspflichtgrenze (Fachbegriff: Jahresarbeitsentgeltgrenze – JAEG) darüber, ob ein:e Arbeitnehmer:in sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Wenn nicht, muss sie nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Sie kann auf Wunsch auch in die private Krankenversicherung wechseln. Wenn sie lieber in der gesetzlichen Versicherung bleiben möchte, kann sie sich dort freiwillig weiterversichern.

Auch die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich angepasst. 2025 liegt sie bei 6.150 Euro monatlich bzw. 73.800 Euro jährlich. 2024 betrug sie 5.775 Euro monatlich bzw. 69.300 Euro jährlich.

Geringfügige Beschäftigungen und Freelancer

Es gibt einige Beschäftigungsarten, die sozialversicherungsfrei sind. Das sind einmal die Minijobs. Darüber hinaus gibt es noch die kurzfristigen Beschäftigungen, die ebenfalls sozialversicherungsfrei sind. Mehr dazu findest du in unserem Artikel zur Einstellung von Aushilfen.

Auch wenn du Aufträge an Freelancer vergibst, entsteht normalerweise keine Sozialversicherungspflicht. Es gibt allerdings einige Konstellationen, bei denen das doch passieren kann. Mehr dazu findest du hier: Was ist eine abhängige Beschäftigung?

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