Generell kannst du dich über die KSK nur versichern wenn du selbstständige:r Künstler:in oder Publizist:in bist. Wir geben dir einen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Gleich zu Beginn ein wichtiger Hinweis: Alle folgenden Punkte prüft und klärt die Künstlersozialkasse (KSK). Wenn du eine verbindliche oder genauere Antwort brauchst, wende dich daher bitte direkt an die KSK.
Dennoch möchten wir dir einen ersten Überblick darüber geben, ob die KSK für dich überhaupt in Frage kommen könnte.
Generell gilt: Über die KSK kannst du dich nur versichern, wenn du als selbstständige:r Künstler:in oder Publizist:in versicherungspflichtig bist. Indizien dafür können sein:
Nicht versicherungspflichtig in der KSK bist du, wenn du anderweitig sozialversicherungspflichtig bist. Zum Beispiel weil du bei einem Arbeitgeber angestellt bist oder wenn du Arbeitslosengeld bekommst oder wenn du neben deiner künstlerischen Tätigkeit eine weitere Selbstständigkeit ausübst und darüber als Selbstständige:r versichert bist.
Du bist zwar über die KSK versichert, aber die KSK ist nicht „deine“ Krankenkasse. Die Versicherung selbst läuft über die zuständigen Kassen. Die Kranken- und Pflegeversicherung läuft über die Krankenkasse. Die Rentenversicherung über die DRV.
Die KSK übernimmt im Grunde die Rolle eines Arbeitgebers und trägt die Hälfte deiner Beiträge.
Der Beitragssatz zur Künstlersozialkasse liegt im Jahr 2024 bei 15,8 Prozent (inklusive Zusatzbeitragssatz der TK). Das zahlst du aber nicht alles selbst.
Die KSK übernimmt 7,9 Prozent deines Beitrags. Die restlichen 7,9 Prozent zahlst du selbst, das ist dann dein Anteil.
Du zahlst deine Beiträge direkt an die Künstlersozialkasse. Die Künstlersozialkasse legt ihren Anteil obendrauf und überweist alles zusammen an die TK – und zwar sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung. In ähnlicher Form läuft es mit den Rentenversicherungsbeiträgen ab – auch die werden von der KSK an die Rentenversicherung weiterüberwiesen.
Beitragsbescheinigungen bekommst du direkt bei der KSK. Wir – die Techniker – haben leider keine Möglichkeit, dir eine Beitragsbescheinigung auszustellen.
Ja, denn wenn du über die KSK versichert bist, bist du auch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.Das bedeutet, du kannst dir eine gesetzliche Krankenversicherung aussuchen und hast gegenüber deiner privaten Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Alle weiteren Infos findest du auf den Seiten der Künstlersozialkasse.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.
Schreib uns! Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir nur einen Klick entfernt.
Planungsphase | 27.08.2024
Wenn dein Gewinn um mindestens 25 Prozent eingebrochen ist, können wir wahrscheinlich deinen Beitrag anpassen. Hier findest du weitere Infos – am besten sprichst du einmal direkt mit uns.
Planungsphase | 26.08.2024
Als Selbstständige:r zahlst du deine Beiträge direkt an uns. Der sicherste und bequemste Weg: per SEPA-Lastschriftmandat. Dann sind deine Beiträge immer pünktlich bei uns.
Planungsphase | 16.08.2024
Als freiwillig bei uns Versicherte:r hast du die Möglichkeit, dich bei uns mit einem Anspruch auf Krankengeld zu versichern. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.