SV-Beiträge Versicherungspflicht

Was ist die Künstlersozialkasse (KSK) und wer kann sie nutzen?

Generell kannst du dich über die KSK nur versichern wenn du selbstständige:r Künstler:in oder Publizist:in bist. Wir geben dir einen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Gleich zu Beginn ein wichtiger Hinweis: Alle folgenden Punkte prüft und klärt die Künstlersozialkasse (KSK). Wenn du eine verbindliche oder genauere Antwort brauchst, wende dich daher bitte direkt an die KSK.

Hier findest du einen ersten Überblick darüber, ob die KSK für dich überhaupt in Frage kommt.

Kann ich mich über die Künstlersozialkasse versichern?

Generell gilt: Über die KSK kannst du dich nur versichern, wenn du als selbstständige:r Künstler:in oder Publizist:in versicherungspflichtig bist. Indizien dafür können sein:

  • Du bist überwiegend im Inland tätig.
  • Du arbeitest dauerhaft als Künstler oder Publizist und bestreitest damit deinen Lebensunterhalt.
  • Du beschäftigst im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit höchstens eine:n Arbeitnehmer:in (ausgenommen Ausbildung oder Minijob).

Die KSK kommt für dich nicht in Frage, wenn du zwar versicherungspflichtig, aber anderweitig sozialversichert bist. Zum Beispiel weil

  • du bei einem Arbeitgeber angestellt bist oder
  • Arbeitslosengeld bekommst oder
  • neben deiner künstlerischen Tätigkeit eine weitere Selbstständigkeit ausübst und darüber als Selbstständige:r versichert bist.

Was hat die KSK mit der TK zu tun?

Du bist zwar über die KSK versichert, aber die KSK ist nicht „deine“ Krankenkasse. Sie übernimmt im Grunde die Rolle eines Arbeitgebers und trägt die Hälfte deiner Beiträge.

Die Versicherung selbst läuft über die zuständigen Kassen. Die Kranken- und Pflegeversicherung läuft über die Krankenkasse. Die Rentenversicherung über die DRV.

Die Künstlersozialkasse empfiehlt dazu ihr Informationsblatt, das du hier herunterladen kannst: „Informationen für selbständige Künstler und Publizisten, Wahl einer gesetzlichen Kranken-/Pflegekasse“.

Wie hoch ist der Beitrag für Künstler:innen?

Das hängt davon ab, bei welcher Krankenkasse du dich über die KSK versicherst. Wie hoch die Beiträge als Künstler:in bei uns sind, findest du hier: „Wie hoch ist der Beitrag für Künstler?“.

Wie kommt mein Beitrag von der KSK zur Techniker?

Du zahlst deine Beiträge direkt an die Künstlersozialkasse. Die Künstlersozialkasse legt ihren Anteil obendrauf und überweist alles zusammen an die TK – und zwar sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung. In ähnlicher Form läuft es mit den Rentenversicherungsbeiträgen ab – auch die werden von der KSK an die Rentenversicherung weiterüberwiesen.

Ich brauche als Künstler:in eine Beitragsbescheinigung

Beitragsbescheinigungen bekommst du direkt bei der KSK. Wir – die Techniker – haben leider keine Möglichkeit, dir eine Beitragsbescheinigung auszustellen.

Ich bin privat versichert. Kann ich mich als Künstler:in wieder gesetzlich versichern?

Ja, das ist möglich. Wenn die KSK feststellt, dass du als selbstständige:r Künstler:in versicherungspflichtig bist, kannst du in den meisten Fällen auch aus einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Das bedeutet, du kannst dir eine gesetzliche Krankenversicherung aussuchen und hast gegenüber deiner privaten Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Antworten auf viele weitere Fragen findest du in den FAQ der Künstlersozialkasse. Wenn du weitere Fragen, zum Beispiel zur Versicherung bei der TK hast, sind wir gern für dich da.

Könnt ihr mir noch mehr darüber erzählen?

Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst. We are also happy to advise you in English!

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