Miriam Voß  | 07.08.2024
Praktikant:in

Wann sind meine studentischen Praktikant:innen versicherungspflichtig?

Wenn du studentischen Praktikant:innen einstellen willst, musst du einiges zu beachten. Je nach Studiengang und Studienphase liegen unterschiedliche Praktika an. Und die sind – je nach Konstellation – sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei.

Wichtig zu wissen: Ob du für deine Praktikant:innen Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst oder nicht, hängt zum Beispiel davon ab, ob das Praktikum vorgeschrieben ist oder welches Gehalt du zahlst.

In unserer großen Übersicht haben wir die unterschiedlichen Praktikumskonstellationen zusammengestellt.

Vor- und Nachpraktikum

Wenn es in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschrieben ist:

Vor- und NachpraktikumKranken- und PflegeversicherungRenten- und Arbeitslosenversicherung
ohne Gehaltversicherungspflichtigversicherungspflichtig
mit Gehaltversicherungspflichtig

Hinweis: Zahlst du weniger als 325 € Gehalt, musst du als Arbeitgeber auch die Beitragsanteile deiner Praktikant:innen übernehmen.
versicherungspflichtig

Hinweis: Zahlst du weniger als 325 € Gehalt, musst du als Arbeitgeber auch die Beitragsanteile deiner Praktikant:innen übernehmen.

Wenn es in der Studien-/Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben ist:

Vor- und NachpraktikumKranken- und PflegeversicherungRenten- und Arbeitslosenversicherung
ohne Gehaltversicherungsfreiversicherungsfrei
mit Gehalt bis 538 €versicherungsfreiRentenversicherung: versicherungspflichtig, ausgenommen sind kurzfristige Beschäftigungen
 
Arbeitslosenversicherung: versicherungsfrei
mit Gehalt über 538 €versicherungspflichtig als Arbeitnehmer:in, ausgenommen sind kurzfristige Beschäftigungenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer:in, ausgenommen sind kurzfristige Beschäftigungen

Zwischenpraktikum

Wenn es in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschrieben ist:

ZwischenpraktikumKranken- und PflegeversicherungRenten- und Arbeitslosenversicherung
ohne Gehaltversicherungsfreiversicherungsfrei
mit Gehaltversicherungsfreiversicherungsfrei

Wenn es in der Studien-/Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben ist:

ZwischenpraktikumKranken- und PflegeversicherungRenten- und Arbeitslosenversicherung
ohne Gehaltversicherungsfreiversicherungsfrei
mit Gehalt bis 538 €versicherungsfreiRentenversicherung: versicherungspflichtig, ausgenommen sind kurzfristige Beschäftigungen
 
Arbeitslosenversicherung: versicherungsfrei
mit Gehalt über 538 €WerkstudententätigkeitRentenversicherung: versicherungspflichtig als Arbeitnehmer:in, ausgenommen sind kurzfristige Beschäftigungen

Arbeitslosenversicherung: Werkstudententätigkeit

Weitere Tipps und Infos findest du auch in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Studenten und Praktikanten.

Ich möchte nichts falsch machen – könnt ihr mich bei meinem Fall beraten?

Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.

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