Wann sind meine studentischen Praktikant:innen versicherungspflichtig?
Wenn du studentische Praktikant:innen einstellen willst, musst du einiges zu beachten. Je nach Studiengang und Studienphase liegen unterschiedliche Praktika an. Und die sind – je nach Konstellation – sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei.
Wichtig zu wissen: Ob du für deine Praktikant:innen Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst oder nicht, hängt zum
Beispiel davon ab, ob das Praktikum im Studium vorgeschrieben ist oder welches Gehalt du zahlst.
In unserer großen Übersicht haben wir die unterschiedlichen Praktikumskonstellationen zusammengestellt.
Vor- und Nachpraktikum
Wenn es in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschrieben ist:
Vor- und Nachpraktikum
Kranken- und Pflegeversicherung
Renten- und Arbeitslosenversicherung
ohne Gehalt
versicherungspflichtig
versicherungspflichtig
mit Gehalt
versicherungspflichtig
Hinweis: Zahlst du weniger als 325 € Gehalt, musst du als Arbeitgeber auch die Beitragsanteile deiner Praktikant:innen übernehmen.
versicherungspflichtig
Hinweis: Zahlst du weniger als 325 € Gehalt, musst du als Arbeitgeber auch die Beitragsanteile deiner Praktikant:innen übernehmen.
Wenn es in der Studien-/Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben ist:
Vor- und Nachpraktikum
Kranken- und Pflegeversicherung
Renten- und Arbeitslosenversicherung
ohne Gehalt
versicherungsfrei
versicherungsfrei
mit Gehalt bis zur Minijobgrenze
versicherungsfrei
Rentenversicherung: versicherungspflichtig, ausgenommen sind kurzfristige Beschäftigungen
Arbeitslosenversicherung: versicherungsfrei
mit Gehalt über der Minijobgrenze
versicherungspflichtig als Arbeitnehmer:in, ausgenommen sind kurzfristige Beschäftigungen
versicherungspflichtig als Arbeitnehmer:in, ausgenommen sind kurzfristige Beschäftigungen
Zwischenpraktikum
Wenn es in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschrieben ist:
Zwischenpraktikum
Kranken- und Pflegeversicherung
Renten- und Arbeitslosenversicherung
ohne Gehalt
versicherungsfrei
versicherungsfrei
mit Gehalt
versicherungsfrei
versicherungsfrei
Wenn es in der Studien-/Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben ist:
Zwischenpraktikum
Kranken- und Pflegeversicherung
Renten- und Arbeitslosenversicherung
ohne Gehalt
versicherungsfrei
versicherungsfrei
mit Gehalt bis zur Minijobgrenze
versicherungsfrei
Rentenversicherung: versicherungspflichtig, ausgenommen sind kurzfristige Beschäftigungen Arbeitslosenversicherung: versicherungsfrei
mit Gehalt über der Minijobgrenze
Werkstudententätigkeit
Rentenversicherung: versicherungspflichtig als Arbeitnehmer:in, ausgenommen sind kurzfristige Beschäftigungen
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