Grob gesagt: Mitarbeitende sind sozialversicherungspflichtig, wenn sie bei dir arbeiten und wenn du ihnen mehr als 520 Euro zahlst, aber weniger als die Versicherungspflichtgrenze.
Korrekt ausgedrückt lauten die Bedingungen so: Dein:e Mitarbeiter:in
Die Sozialversicherungspflicht gilt in allen Zweigen der Sozialversicherung, also in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Wenn deine Mitarbeitenden maximal 520 Euro bei dir verdienen oder wenn ihre Beschäftigung bei dir von vornherein auf maximal drei Monate befristet ist, sind sie nämlich sozialversicherungsfrei.
Bitte beachte, das du für 520-Euro-Jobber:innen dennoch eine Meldung an die Minijobzentrale abgeben sowie Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung bezahlen musst.
Nein. Was im Vertrag steht, also die genauen Vereinbarungen, die Bezeichnung oder die Rechtsform des Arbeitsvertrags, ist für die Sozialversicherungspflicht nicht entscheidend.
Vielmehr kommt es immer auf die tatsächlichen Verhältnisse an: Die Beschäftigung muss nämlich bestehen und ausgeübt werden. Ein Arbeitsvertrag allein bedeutet nicht automatisch, dass jemand sozialversicherungspflichtig ist.
Damit eine Beschäftigung versicherungspflichtig wird, muss es sogar nicht mal einen Arbeitsvertrag geben. Die Tatsache, dass eine Person bei dir abhängig beschäftigt arbeitet und dass die am Anfang des Artikels genannten Bedingungen zutreffen, reicht für die Sozialversicherungspflicht aus.
Weitere Tipps und Infos findest du auch in unserem Beratungsblatt Einstellung eines neuen Arbeitnehmers.
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