Ist dein:e Auftragnehmer:in nun selbstständig oder bei dir angestellt? Warum ist das überhaupt so wichtig? Wir verschaffen dir einen Überblick.
Man spricht von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, wenn ein:e Arbeitnehmer:in bei einem Arbeitgeber arbeitet und der Arbeitgeber gegenüber der beschäftigten Person weisungsbefugt ist.
Weisungsbefugt bedeutet, der Arbeitgeber entscheidet über die Art, den Ort, die Zeit und die Weise der Arbeit. Er ist dazu befugt, seinen Angestellten Weisungen zu erteilen. Arbeitnehmer:innen sind in der Regel persönlich und wirtschaftlich abhängig von ihrem Arbeitgeber.
Selbstständige sind dagegen in der Regel für mehrere Auftraggeber tätig. Sie gestalten ihre Arbeitszeit und die Art ihrer Tätigkeit selbst, tragen selbst das volle unternehmerische Risiko und können auch ihrerseits versicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen einstellen. Außerdem können sie selbst entscheiden, ob sie einen Auftrag annehmen und zu welchen Konditionen. Das unterscheidet sie von Arbeitnehmer:innen.
Wenn du Aufträge an Selbstständige vergibst und dafür mit ihnen einen Dienstvertrag schließt, musst du genau prüfen, ob sie nun als deine Beschäftigten gelten. Das ist in der Regel der Fall, wenn diese Voraussetzungen zutreffen:
Wenn du feststellst, dass ein:e Auftragnehmer:in nicht abhängig bei dir beschäftigt ist, musst du in Sachen Sozialversicherung nichts weiter veranlassen.
Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du den Status des:der Auftragnehmer:in feststellen lassen.
Wenn Personen bei dir abhängig beschäftigt sind und somit als Arbeitnehmer:innen gelten, musst du von ihrem Gehalt Sozialversicherungsbeiträge berechnen. Die Rentenversicherung prüft bei allen Unternehmen regelmäßig nach, ob sie diese Pflicht richtig erfüllen. Kommt bei einer Betriebsprüfung heraus, dass du zu wenig Beiträge gezahlt hast, weil du zum Beispiel ein:e Auftragnehmer:in falsch eingeschätzt hast, musst du die Beiträge nachzahlen. Das kann schnell sehr teuer werden.
Hinzu kommt: Es gibt Fälle, bei denen der Status auf jeden Fall festgestellt werden muss.
Wenn du also Aufträge an Freelancer vergeben möchtest, solltest du dich absichern. Wir helfen dir dabei: Buche am besten einen kostenfreien Beratungstermin bei uns. Den Terminkalender für deinen Wunschtermin findest du direkt unter diesem Artikel.
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