Ein Auftrag bricht auf einmal weg oder du findest beim besten Willen keine neuen Kunden oder dein Auftrag bringt doch nicht so viel ein, wie du dachtest – im Fachjargon spricht man hier von einem Gewinneinbruch. In so einem Fall kannst du uns Bescheid sagen, damit wir deinen Beitrag reduzieren.
Die Beitragsreduzierung wegen eines Gewinneinbruchs kannst du bei uns beantragen, wenn deine aktuellen Einkünfte um mindestens 25 Prozent eingebrochen sind – und zwar im Vergleich zu deinen Einkünften im letzten Einkommensteuerbescheid.
Wir berechnen dann deinen Beitrag neu. Allerdings müssen wir uns dabei nach der Mindesteinnahmegrenze richten. Die wird jährlich angepasst. Die Werte findest du hier:
Mindestbeitrag für Selbstständige
Wie kann ich mir das praktisch vorstellen?
Dazu ein Beispiel:
Laut deinem Einkommensteuerbescheid gehen wir davon aus, dass du monatliche Einkünfte von 4.000 Euro hast. Aus den 4.000 Euro haben wir deinen Beitrag berechnet. Aber nun hast du plötzlich einen wichtigen Auftraggeber verloren und nimmst nur noch 2.000 Euro im Monat ein.
Müsstest du jetzt weiterhin den bisherigen Beitrag zahlen, wäre dies eine erhebliche finanzielle Belastung für dich.
Daher solltest du dich in einem solchen Fall an uns wenden und eine Beitragsreduzierung aufgrund deines Gewinneinbruchs bei uns beantragen. Wenn du den Antrag und alle Nachweise eingereicht hast, können wir deinen Gesamtbeitrag ab dem Folgemonat senken, weil wir ihn nur noch aus 2.000 Euro berechnen. Damit wärst du erstmal entlastet.
Unser Tipp: Mit unserem Beitragsrechner für Selbstständige kannst du deinen Gesamtbeitrag zur TK-Kranken- und Pflegeversicherung ganz leicht selbst ausrechnen.
Was muss ich denn alles bei euch einreichen?
Deinen Gewinneinbruch weist du nach, indem du uns deinen Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer einreichst. Diesen bekommst du von deinem Finanzamt. Falls dein voraussichtlicher (reduzierter) Gewinn dort nicht ausdrücklich drinsteht, brauchen wir auch die Nachweise, die du beim Finanzamt eingereicht hattest. Aus diesen Nachweisen muss hervorgehen, welchen Gewinn du jetzt hast.
Ab wann kann ich den niedrigeren Beitrag bezahlen?
Wenn du uns den Antrag und alle Nachweise vollständig eingereicht hast, senken wir deinen Beitrag ab dem Folgemonat.
Wie lange kann ich den niedrigeren Beitrag behalten?
Der niedrigere Beitrag gilt erstmal, bis du den nächsten Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt bekommst. Auf der Grundlage des neuen Bescheids berechnen wir dann wieder deine Beiträge. Wenn sich dein Einkommen also wieder verändert hat, ändert sich auch dein Beitrag. Und zwar ab dem Folgemonat, nachdem das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid ausgestellt hat.
Mal angenommen, dein Einkommensteuerbescheid 2024 liegt dir jetzt vor – aber darin steht ein wesentlich höherer Gewinn als das, was du bisher im Jahr 2025 eingenommen hast. Theoretisch müssten wir deine Beiträge jetzt wieder hochsetzen.
Schnelligkeit ist wichtig!
Damit das nicht passiert, hast du drei Monate Zeit, uns per Steuer-Vorauszahlungsbescheid nachzuweisen, dass dein Einkommen weiterhin geringer ist. Diese Zeit nennen wir „Karenzzeit“.
Trifft dein Vorauszahlungsbescheid innerhalb der dreimonatigen Karenzzeit bei uns ein, zahlst du nahtlos weiter deinen reduzierten Beitrag – immer natürlich vorausgesetzt, dass dein Einkommen weiterhin um mindestens 25 Prozent eingebrochen ist.
Bekommen wir deine Unterlagen nicht rechtzeitig, können wir deinen Beitrag nur für die Zukunft heruntersetzen – aber nicht mehr rückwirkend.
Halbwegs verstanden. Aber ich glaube, ich brauche eure Unterstützung!
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so
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