Das Thema "Vorübergehendes Arbeiten im Ausland (Workation)" wird immer beliebter. Was viele jedoch nicht wissen: Die Krankenkasse spielt dabei auch eine wichtige Rolle! Die Infos, warum das so ist, sowie hilfreiche Tipps und Links erhältst du hier.
Wusstest du zum Beispiel, dass es ein Territorialprinzip gibt? Noch nie gehört? Kurz gesagt: Grundsätzlich werden deine
Mitarbeitenden in dem Land versichert, in dem sie arbeiten.
Eigentlich müsstest du deine Mitarbeitenden dann auch im Ausland versichern, d.h. sie wären gleichzeitig in Deutschland
und im Ausland versichert. Um so eine Doppelversicherung mit doppelten Beiträgen zu vermeiden, gibt es die Entsendung.
Du fragst dich nun, was das genau ist? Für einen schnellen Überblick schau dir unser Video an:
Was sind die Voraussetzungen einer Entsendung?
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Dienstreise ins Ausland als „Entsendung“ gilt:
Du schickst deine Mitarbeitenden für eine Dienstreise ins Ausland.
Der Aufenthalt ist von Anfang an zeitlich befristet.
Das Gehalt muss in Deutschland abgerechnet werden.
Deine Mitarbeitenden sind dir gegenüber weisungsgebunden.
Puh, ganz schön viel. Und wie funktioniert das Ganze?
Schickst du deine Mitarbeitenden innerhalb der EU zum Arbeiten? Dann benötigst du in den meisten Fällen die
A1-Bescheinigung. Diese kannst du ganz easy mit deinem Lohn-Abrechnungsprogramm online beantragen. Ihr nutzt das
SV-Meldeportal? Dann bekommst du hier
eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Außerhalb der EU kannst du bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)
die Anträge downloaden
und an die Krankenkasse weiterleiten: Wähle dafür auf der Seite der DVKA das gewünschte Land aus.
Eine Zusammenfassung aller wichtigen Infos findest du in unserem Beratungsblatt zur Entsendung: Beschäftigung im
Ausland.
Wir sprechen gern alles in Ruhe mit dir durch
Es gibt immer Sonderfälle. Beispielsweise, wenn du eine Person aus einem Drittstaat (Nicht EU/ EWR-Staatsbürger) ins
Ausland schickst oder wenn mit einem bestimmten Land kein Sozialversicherungsabkommen besteht oder, oder, oder… Das
gehen wir lieber direkt mit dir durch - hole dir deine kostenlosen 15 Minuten Beratung bei SocialPizza.
Vielleicht fragst du dich jetzt noch, was im Krankheitsfall deiner Mitarbeitenden passiert und wer die Behandlungskosten übernimmt?
Bei einer Entsendung bis du als Arbeitgeber verpflichtet, die Behandlungskosten zu übernehmen. Diese kannst du wiederum
bei der Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Aber Vorsicht! Es wird dir nur der Betrag erstattet, der auch in
Deutschland für die Behandlung gezahlt worden wäre. Bleiben Restkosten über, trägst du sie als Arbeitgeber. Daher
empfiehlt sich immer eine Zusatzversicherung. Mehr erfährst du hier:
Aber keine Sorge, du musst da nicht allein durch. Mache es dir einfach und spreche direkt mit den Profis. Das
SocialPizza Team ist nur einen Klick entfernt: Buche dir deinen kostenlosen Beratungstermin
Du hast noch nicht genug Infos und willst noch mehr?
Du möchtest mehr Informationen zu Workation und Co? Dann gibt es
unseren Podcast Global gesprochen auf die Ohren. Mit
unserem hauseigenen Tobi Kurz, der in der Folge „Workation – aber bitte ohne Risiko!“ über Beispiele, Tipps und Fails
aus der Startup-Beratung erzählt. Hör gern rein!
Und wie immer gilt: Für alle Rückfragen stehen wir dir gern zur Seite
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so
oft, wie du uns eben brauchst. We are also happy to advise you in English!
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