Meldeverfahren: Was ist das und wann brauche ich das überhaupt?

Meldeverfahren, DEÜV, Meldegründe, SV-Meldungen, bitte was? Wenn ihr euch das erste Mal damit befassen müsst, Mitarbeitende in der Sozialversicherung anzumelden, und euch dabei der Kopf schwirrt, dann haben wir dafür nicht nur vollstes Verständnis, sondern auch jede Menge Antworten.

Was genau ist eine DEÜV-Meldung? „DEÜV“ steht für Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Dort ist geregelt, wie das Meldeverfahren zwischen dir als Arbeitgeber:in und den Trägern der Sozialversicherung erfolgt, also was du wie und wem melden musst und ob bzw. wie du eine Antwort darauf bekommst. Die einzelne Meldung nennt sich auch DEÜV-Meldung.

Deine Unternehmensdaten ändern sich

Die Daten deines Unternehmens haben sich geändert, zum Beispiel durch eine Adressänderung oder einen Wechsel der Rechtsform.

Dann bist du dazu verpflichtet, diese Änderungen dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) elektronisch mitzuteilen. Dies funktioniert ganz einfach über die Betriebsdatenpflege in deinem Lohnprogramm oder über das SV-Meldeportal.

Die Frage aller Fragen ist jedoch: Wann musst du überhaupt eine Meldung erstellen?

Neben regelmäßigen Jahresmeldungen gibt es diverse Anlässe, zu denen du eine Meldung abgeben musst. Zum Beispiel 

  • wenn du jemand Neues einstellst,
  • wenn Mitarbeitende dein Unternehmen verlassen oder
  • wenn ein:e Mitarbeiter:in nicht mehr versicherungspflichtig ist.

Gibt es dafür Fristen?

Ja. Die Frist für die Anmeldung oder Abmeldung deiner Mitarbeitenden beträgt jeweils max. sechs Wochen nach Beginn oder Ende der Beschäftigung.

Die regelmäßige Jahresmeldung muss immer bis zum 15. Februar des Folgejahres bei der jeweiligen Krankenkasse eingegangen sein.

Übrigens: Die Fristen kannst du ganz einfach mit unserem Fristenrechner herausfinden.

Sofortmeldungen

Solltest du Sofortmeldungen absetzen müssen, weil du zum Beispiel im Baugewerbe oder Gastgewerbe tätig bist, dann ist diese Meldung sofort zu übermitteln, nämlich an dem Tag, an dem die Beschäftigung beginnt.

Sofortmeldungen dienen der Prävention von Schwarzarbeit. Genauere Infos zu diesem Meldungstyp findest du in unserem Beratungsblatt.

Es wird auch nach der Betriebsnummer der TK gefragt. Wo findet man die nun wieder?

Die bundesweit einheitliche TK-Betriebsnummer lautet: 15027365.

Sonderfall: Die Mitarbeitenden arbeiten im Homeoffice und sitzen so in einem anderen Rechtskreis als das Unternehmen. Muss man das melden?

Nur wenn dieser Zustand dauerhaft ist und deine Mitarbeitenden keinen Arbeitsplatz mehr in deinem Unternehmen haben, musst du für sie Meldungen zum Wechsel des Rechtskreises übermitteln.

Arbeiten deine Beschäftigten nur für kurze Zeit im Homeoffice oder immer nur temporär, haben aber weiterhin ihren Arbeitsplatz bei dir im Unternehmen, brauchst du nichts zu machen.

Ich kapier immer noch nichts…

Dafür haben wir vollstes Verständnis, denn das ist wirklich kein leichtes Thema. Wenn du Fragen rund um die Meldeverfahren hast, buche einfach einen kostenlosen Beratungstermin. Den Terminkalender für deinen Wunschtermin findest du direkt unter diesem Artikel.

Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.

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