Meldeverfahren, DEÜV, Meldegründe, SV-Meldungen, bitte was? Wenn ihr euch das erste Mal damit befassen müsst, Mitarbeitende in der Sozialversicherung anzumelden, und euch dabei der Kopf schwirrt, dann haben wir dafür nicht nur vollstes Verständnis, sondern auch jede Menge Antworten.
Was genau ist eine DEÜV-Meldung? „DEÜV“ steht für Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Dort ist geregelt, wie das Meldeverfahren zwischen dir als Arbeitgeber:in und den Trägern der Sozialversicherung erfolgt, also was du wie und wem melden musst und ob bzw. wie du eine Antwort darauf bekommst. Die einzelne Meldung nennt sich auch DEÜV-Meldung.
Wir haben für dich Infos rund um das Meldeverfahren zusammengestellt.
Die Daten deines Unternehmens haben sich geändert, zum Beispiel durch eine Adressänderung oder einen Wechsel der Rechtsform.
Dann bist du dazu verpflichtet, diese Änderungen dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) elektronisch mitzuteilen. Dies funktioniert ganz einfach über die Betriebsdatenpflege in deinem Lohnprogramm oder über sv.net.
Neben regelmäßigen Jahresmeldungen gibt es diverse Anlässe, zu denen du eine Meldung abgeben musst. Zum Beispiel
Ja. Die Frist für die Anmeldung oder Abmeldung deiner Mitarbeitenden beträgt jeweils max. sechs Wochen nach Beginn oder Ende der Beschäftigung.
Die regelmäßige Jahresmeldung muss immer bis zum 15. Februar des Folgejahres bei der jeweiligen Krankenkasse eingegangen sein.
Übrigens: Die Fristen kannst du ganz einfach mit unserem Fristenrechner herausfinden.
Solltest du Sofortmeldungen absetzen müssen, weil du zum Beispiel im Baugewerbe oder Gastgewerbe tätig bist, dann ist diese Meldung sofort zu übermitteln, nämlich an dem Tag, an dem die Beschäftigung beginnt.
Sofortmeldungen dienen der Prävention von Schwarzarbeit. Genauere Infos zu diesem Meldungstyp findest du in unserem Beratungsblatt.
Die bundesweit einheitliche TK-Betriebsnummer lautet: 15027365.
Nur wenn dieser Zustand dauerhaft ist und deine Mitarbeitenden keinen Arbeitsplatz mehr in deinem Unternehmen haben, musst du für sie Meldungen zum Wechsel des Rechtskreises übermitteln.
Arbeiten deine Beschäftigten nur für kurze Zeit im Homeoffice oder immer nur temporär, haben aber weiterhin ihren Arbeitsplatz bei dir im Unternehmen, brauchst du nichts zu machen.
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Um die Daten deiner angestellten Mitarbeitenden auf einem sicheren Weg verschlüsselt an die Krankenkassen zu übertragen, brauchst du entweder ein dafür geeignetes Lohnabrechnungsprogramm oder du greifst zu sv.net.
Mit unserer Checkliste schnell und einfach einen Überblick bekommen auf was du achten musst, wenn du eine Person nur für begrenzte Zeit einstellst.