Was genau ist eine DEÜV-Meldung? „DEÜV“ steht für Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Dort ist geregelt, wie das Meldeverfahren zwischen dem Arbeitgeber und den Trägern der Sozialversicherung erfolgt, also was du für deine Beschäftigten melden musst und welche Antworten du darauf bekommst. Die einzelne Meldung nennt sich auch DEÜV-Meldung.
Deine Unternehmensdaten ändern sich
Die Daten deines Unternehmens haben sich geändert, zum Beispiel durch eine Adressänderung oder einen Wechsel der Rechtsform.
Dann bist du dazu verpflichtet, diese Änderungen dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) elektronisch mitzuteilen. Dies funktioniert ganz einfach über die Betriebsdatenpflege in deinem Lohnprogramm oder über das SV-Meldeportal.
Die Frage aller Fragen ist jedoch: Wann musst du überhaupt eine Meldung erstellen?
Neben regelmäßigen Jahresmeldungen gibt es diverse Anlässe, zu denen du eine Meldung abgeben musst. Zum Beispiel
- wenn du jemand Neues einstellst,
- wenn Mitarbeitende dein Unternehmen verlassen oder
- wenn ein:e Mitarbeiter:in nicht mehr versicherungspflichtig ist.
Gibt es dafür Fristen?
Ja. Die Frist für die Anmeldung oder Abmeldung deiner Mitarbeitenden beträgt jeweils max. sechs Wochen nach Beginn oder Ende der Beschäftigung.
Die regelmäßige Jahresmeldung muss immer bis zum 15. Februar des Folgejahres bei der jeweiligen Krankenkasse eingegangen sein.
Übrigens: Die Fristen kannst du ganz einfach mit unserem Fristenrechner herausfinden.
Sofortmeldungen
Solltest du Sofortmeldungen absetzen müssen, weil du zum Beispiel im Baugewerbe oder Gastgewerbe tätig bist, dann musst du das sofort tun: und zwar an dem Tag, an dem die Beschäftigung beginnt.
Sofortmeldungen dienen der Prävention von Schwarzarbeit. Genauere Infos zu diesem Meldungstyp findest du in unserem Beratungsblatt „Das Meldeverfahren“.
Es wird auch nach der Betriebsnummer der TK gefragt. Wo findet man die nun wieder?
Die bundesweit einheitliche TK-Betriebsnummer lautet: 15027365.
Ich kapier immer noch nichts…
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