Wir erklären’s dir: Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld“
Dein Kind ist krank und du kannst nicht arbeiten? Keine Sorge – wir unterstützen dich. Wenn du zuhause bleibst, um dich um dein Kind zu kümmern, springen wir finanziell für dich ein.
Dein Kind ist krank und du kannst nicht arbeiten? Keine Sorge – wir unterstützen dich. Wenn du zuhause bleibst, um dich um dein Kind zu kümmern, springen wir finanziell für dich ein.
Die Gesundheit deines Kindes hat absolute Priorität. Aber manchmal lässt es sich einfach nicht verhindern und dein Kind wird krank. Dann ist es meist schwierig, das kranke Kind, den Job und den Alltag unter einen Hut zu bekommen.
In dieser Situation lassen wir als gesetzliche Krankenversicherung dich aber nicht allein: Wenn du für dein Kind zuhause bleibst, nehmen dir schon mal die Sorgen ums Finanzielle ab. Denn bei uns gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld.
Wenn du grade so gar keinen Kopf für lange Texte hast, buch dir einfach einen Beratungstermin. Wir erklären dir Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist. Einfach Tag und Uhrzeit raussuchen, buchen und Infos bekommen.
Pro Jahr können Eltern eine bestimmte Anzahl von Tagen zuhause bleiben, um ihr erkranktes Kind zu pflegen. In der Zeit bekommen sie kein Gehalt, sondern das sogenannte Kinderkrankengeld. Dafür müssen sie nur ein kleines bisschen „Papierkram“ erledigen.
Damit du dich in Ruhe um dein krankes Kind kümmern und den dadurch entfallenen Verdienst ausgleichen kannst, sind ein paar Voraussetzungen nötig.
Voraussetzungen für dich selbst:
Voraussetzungen für dein Kind:
Bei uns kannst du die ärztliche Bescheinigung online hochladen oder in der TK-App scannen und so den Antrag stellen.
Anzahl der Kinderkrankengeld-Tage im Jahr 2025:
Anspruch | pro Kind und pro Jahr | bei mehr als 2 Kindern insgesamt pro Jahr |
---|---|---|
je Elternteil | 15 Arbeitstage | 35 Arbeitstage |
Alleinerziehende (Wer als alleinerziehend gilt, kannst du beim Bundesministerium für Gesundheit nachlesen.) | 30 Arbeitstage | 70 Arbeitstage |
Wichtig zu wissen: Wenn du dein Kind zu einer stationären Behandlung (zum Beispiel ins Krankenhaus) begleitest, gibt es keine maximale Anzahl von Arbeitstagen. Dann ist der Anspruch unbegrenzt.
In der Regel beträgt das Kinderkrankengeld 90 % deines ausgefallenen Nettogehalts. Wenn du selbstständig tätig bist, bekommst du 70 % deines täglichen Arbeitseinkommens. Es gibt aber Maximalgrenzen. Hier findest du eine genauere Erklärung.
Nochmal zur Erinnerung: Falls du selbstständig bist, ist es wichtig, dass du deine Krankenversicherung mit einem Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld abgeschlossen hast.
Wer in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung pflichtversichert ist, muss Beiträge für diese Sozialversicherung zahlen. Das heißt, vom Kinderkrankengeld werden Beiträge abgezogen.
Wie auch bei deinem Gehalt zahlst du aber höchstens die Hälfte der Beiträge. Den anderen Teil übernehmen wir. Wir ziehen deinen Beitragsanteil direkt vom Kinderkrankengeld ab und überweisen ihn zusammen mit unserem Anteil an die jeweiligen Versicherungsträger. Das gilt übrigens auch, wenn du selbstständig bist (mit Anspruch auf Krankengeld).
Zur Krankenversicherung musst du keine Beiträge bezahlen.
Zuständig für die Berechnung und Auszahlung ist deine Krankenkasse. Das Kinderkrankengeld richtet sich nach deinem ausgefallenen Entgelt.
Wenn du angestellt bist, gilt: Die Krankenkasse bekommt nach der Gehaltsabrechnung die Daten direkt von deinem Arbeitgeber. Du musst dich also um nichts weiter kümmern.
Die Regelung zum Kinderkrankengeld gilt genauso auch für Eltern im Homeoffice.
Du kannst flexibel entscheiden, wie du deine einzelnen Kinderkrankentage einsetzt. Das macht die Kinderbetreuung einfacher. Was allerdings nicht geht, ist die Inanspruchnahme von halben Tagen oder einzelnen Stunden.
Krankmeldung ist Krankmeldung: Arbeitgeber dürfen nicht verlangen, dass die Eltern erkrankter Kinder erst Überstunden oder Zeitguthaben abbauen.
Auch wenn du dich in Kurzarbeit befindest, steht dir Kinderkrankengeld zu.
Das gleiche gilt, wenn du in Elternzeit bist und dabei in Teilzeit arbeitest: Auch dann hast du Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Hoffentlich brauchst du das alles nie, denn dein Kind soll schließlich gesund bleiben! Aber falls doch, dann weißt du jetzt, was du tun kannst. Und wenn du noch Fragen hast, sind wir für dich da. Unten findest du unseren Terminbuchungskalender. Einfach gewünschten Termin raussuchen und eine Beratung bei uns buchen. Natürlich kostenfrei.
Wir wünschen dir und deiner Familie alles Gute und hoffen, dass es deinem Kind ganz schnell besser geht!
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst. We are also happy to advise you in English!
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