Ich gründe eine GmbH – was nun?

Bin ich nun selbständig oder doch angestellt? Was hat mein Stammkapital damit zu tun?

Hast du als Geschäftsführer:in mindestens 50 Prozent der Anteile des Stammkapitals? Dann bist du selbstständig.

Ist dein Anteil kleiner und dein Arbeitgeber hat außerdem ein Weisungsrecht für dich? In der Regel giltst du dann als angestellte Arbeitnehmerin bzw. als angestellter Arbeitnehmer.

Falls du dich jetzt fragst was das Weisungsrecht ist: Danach darf dich ein Arbeitgeber an verschiedenen Stellen eines Betriebs einsetzen (je nach aktuellem Bedarf).

Ausnahmen von der Regel

Es gibt jedoch Ausnahmen: zum Beispiel, wenn ihr gemeinsam eine umfassende Sperrminorität vereinbart habt. Das bedeutet: Du kannst aufgrund einer besonderen Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag sämtliche Beschlüsse der anderen Gesellschafter:innen verhindern. Hier hast du einen großen Einfluss auf Entscheidungen in der GmbH und bist nicht mehr abhängig beschäftigt. Dann giltst du als selbstständig.  

Zur Sicherheit: Statusfeststellungsverfahren

Unser Tipp: Wenn du weniger als 50 % der Anteile des Stammkapitals hast, lass deinen Status am besten von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung beurteilen. Hinter dieser Beurteilung steckt das schöne lange Wort Statusfeststellungsverfahren. Danach bist du auf der sicheren Seite.

Den Antrag kannst du einfach online über das Formular V0027 stellen.

Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.

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