Bin ich nun selbständig oder doch angestellt? Was hat mein Stammkapital damit zu tun?
Hast du als Geschäftsführer:in mindestens 50 Prozent der Anteile des Stammkapitals? Dann bist du selbstständig.
Ist dein Anteil kleiner und dein Arbeitgeber hat außerdem ein Weisungsrecht für dich? In der Regel giltst du dann als angestellte Arbeitnehmerin bzw. als angestellter Arbeitnehmer.
Falls du dich jetzt fragst was das Weisungsrecht ist: Danach darf dich ein Arbeitgeber an verschiedenen Stellen eines Betriebs einsetzen (je nach aktuellem Bedarf).
Es gibt jedoch Ausnahmen: zum Beispiel, wenn ihr gemeinsam eine umfassende Sperrminorität vereinbart habt. Das bedeutet: Du kannst aufgrund einer besonderen Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag sämtliche Beschlüsse der anderen Gesellschafter:innen verhindern. Hier hast du einen großen Einfluss auf Entscheidungen in der GmbH und bist nicht mehr abhängig beschäftigt. Dann giltst du als selbstständig.
Unser Tipp: Wenn du weniger als 50 % der Anteile des Stammkapitals hast, lass deinen Status am besten von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung beurteilen. Hinter dieser Beurteilung steckt das schöne lange Wort Statusfeststellungsverfahren. Danach bist du auf der sicheren Seite.
Den Antrag kannst du online über das Formular V0027 stellen.
Aber sicher doch! Weil du mit deinen Fragen nicht allein bist, haben wir ein Webinar zum Statusfeststellungsverfahren gemacht. Hier kannst du dir das Video nochmal ansehen:
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.
Schreib uns! Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir nur einen Klick entfernt.
Planungsphase | 27.08.2024
Wenn dein Gewinn um mindestens 25 Prozent eingebrochen ist, können wir wahrscheinlich deinen Beitrag anpassen. Hier findest du weitere Infos – am besten sprichst du einmal direkt mit uns.
Planungsphase | 26.08.2024
Als Selbstständige:r zahlst du deine Beiträge direkt an uns. Der sicherste und bequemste Weg: per SEPA-Lastschriftmandat. Dann sind deine Beiträge immer pünktlich bei uns.
Planungsphase | 16.08.2024
Als freiwillig bei uns Versicherte:r hast du die Möglichkeit, dich bei uns mit einem Anspruch auf Krankengeld zu versichern. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.