Wer eine GmbH gründet und Geschäftsführer:in ist, steht vor einer versicherungsrechtlichen Frage: Bin ich nun selbstständig oder bin ich angestellt? Was macht das mit meiner Krankenversicherung? Und was hat mein Stammkapital damit zu tun? Hier findest du einen Überblick.
Ganz wichtig: Wenn du dir grade nicht sicher bist und jemand brauchst, der:die deine Situation mit dir in Ruhe durchspricht, buche dir eine Beratung – natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns brauchst.
Angestellt vs. selbstständig
Wenn du eine GmbH gründest und führst, bist du nicht automatisch selbstständig. In bestimmten Konstellationen kannst du auch gleichzeitig Geschäftsführer:in, Besitzer:in und Angestellte:r sein. Darauf kommt es an:
Hältst du als Geschäftsführer:in mindestens 50 Prozent der Anteile des Stammkapitals, giltst du als selbstständig.
Wenn dein Anteil kleiner ist und du außerdem weisungsgebunden bist (grob gesagt, die GmbH kann darüber bestimmen, wo und wie du arbeitest), giltst du in der Regel als angestellte:r Arbeitnehmer:in.
Ausnahme Sperrminorität
Es gibt jedoch Ausnahmen: zum Beispiel, wenn ihr gemeinsam eine umfassende Sperrminorität vereinbart habt. Das bedeutet: Du kannst aufgrund einer besonderen Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag sämtliche Beschlüsse der anderen Gesellschafter:innen verhindern. Dadurch hast du einen großen Einfluss auf Entscheidungen in der GmbH. Aus versicherungsrechtlicher Sicht bist du dann nicht mehr abhängig beschäftigt, sondern giltst als selbstständig.
Wie kriegt man das raus? - Statusfeststellungsverfahren
Unser Tipp: Wenn du dir nicht sicher bist oder weniger als 50 Prozent der Anteile des Stammkapitals hast, lass deinen Status am besten von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung beurteilen. Hinter dieser Beurteilung steckt das schöne lange Wort Statusfeststellungsverfahren. Danach bist du auf der sicheren Seite.
Statusbittewas? Kann mir das nochmal jemand ausführlich erklären?
Aber sicher doch! Weil du mit deinen Fragen nicht allein bist, haben wir ein Webinar zum Statusfeststellungsverfahren gemacht. Hier kannst du dir das Video nochmal ansehen:
Und natürlich erklären wir es dir auch im direkten Gespräch
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so
oft, wie du uns eben brauchst. We are also happy to advise you in English!
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