Wenn du gründest, machst du dich in der Regel selbstständig. Ob sich dabei etwas an deiner Krankenversicherung ändert, hängt davon ab, ob du dich ganz und gar selbstständig machst (also im Hauptberuf) oder zusätzlich zu einer Beschäftigung (also im Nebenberuf). Einfluss hat auch, wie du aktuell krankenversichert bist.
Wir prüfen das gern mit dir gemeinsam und beraten dich: Buche einfach einen kostenfreien Beratungstermin bei uns. Den Terminkalender für deinen Wunschtermin findest du unter dem Artikel.
Man spricht von einer hauptberuflichen Selbständigkeit, wenn du im Durchschnitt mehr als 20 Arbeitsstunden in der Woche hast (inklusive Vor- und Nachbearbeitungszeit) oder wenn du mindestens eine:n Mitarbeiter:in länger als drei Monate beschäftigst und diese:r mehr als 520 Euro (2023) bzw. 538 Euro (2024) pro Monat verdient (Minijobgrenze).
Alternativ giltst du auch als hauptberuflich selbstständig, wenn du mehrere Minijobber:innen gleichzeitig beschäftigst, deren Einkommen zusammen mehr als 520 Euro (2023) bzw. 538 Euro (2024) pro Monat beträgt.
Dazu ein Rechenbeispiel:
Du beschäftigst drei Minijobber:innen und jede:r verdient im Monat 200 Euro. Somit zahlst du insgesamt Gehälter in Höhe von 600 Euro pro Monat – und liegst damit über der Geringfügigkeitsgrenze. In diesem Fall giltst du als hauptberuflich selbstständig.
Wenn du maximal 20 Stunden pro Woche selbstständig tätig bist oder nur eine einzelne Aushilfe geringfügig beschäftigst, dann giltst du als nebenberuflich selbstständig.
Geringfügig beschäftigt heißt, du hast die Aushilfe – auch längerfristig – als Minijobber:in eingestellt und zahlst ihr maximal 520 Euro (2023) bzw. 538 Euro (2024) im Monat. Eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung gilt ebenfalls als geringfügig: Dann kannst du deiner Aushilfe zwar mehr als 520 Euro (2023) bzw. 538 Euro (2024) pro Monat zahlen, sie arbeitet aber höchstens drei Monate bei dir.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.
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Das ist unter anderem von der Stundenzahl abhängig, die du für deine Tätigkeit aufbringst, und ob du Angestellte beschäftigst.
Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche ist nur unter gewissen Umständen möglich. Es müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Wechsel reibungslos klappt.