Ändert sich meine Krankenversicherung, wenn ich gründe?
Das hängt davon ab, wie deine Selbstständigkeit aussieht und wie du bisher versichert bist. Hier findest du einen ersten Überblick – wir beraten dich gern dazu.
Das hängt davon ab, wie deine Selbstständigkeit aussieht und wie du bisher versichert bist. Hier findest du einen ersten Überblick – wir beraten dich gern dazu.
Wenn du gründest, machst du dich in der Regel erstmal selbstständig, bevor du möglicherweise später Leute einstellst.
Ob sich dabei etwas an deiner Krankenversicherung ändert, hängt davon ab, ob du dich ganz und gar selbstständig machst (dann wärst du hauptberuflich selbstständig) oder zusätzlich zu einer Beschäftigung oder einem Studium (dann wärst du nebenberuflich selbstständig). Und natürlich auch davon, wie du bisher versichert bist.
Wir prüfen deine Optionen gern mit dir gemeinsam und beraten dich. Keine Angst, wir wollen dir keine „Versicherung andrehen“. Unser Anspruch ist es, dich durch den Sozialversicherungs-Dschungel zu lotsen. Buche gern einen kostenfreien Beratungstermin bei uns. Den Terminkalender für deinen Wunschtermin findest du unter dem Artikel.
Man spricht von einer hauptberuflichen Selbständigkeit, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Wenn du im Durchschnitt mehr als 20 Arbeitsstunden in der Woche hast (inklusive Vor- und Nachbearbeitungszeit), gilt deine Selbstständigkeit als hauptberuflich.
Du bist auch hauptberuflich selbstständig, wenn du mindestens eine:n Mitarbeiter:in länger als drei Monate beschäftigst und diese:r mehr als einen Minijob bei dir hat.
Übrigens: Du giltst du auch als hauptberuflich selbstständig, wenn du zwar nur Minijobber:innen beschäftigst, es aber mehrere sind, die zusammengerechnet mehr als die Minijobgrenze verdienen. Dazu ein Rechenbeispiel: Du beschäftigst drei Minijobber:innen und jede:r verdient im Monat 500 Euro. Einzeln gesehen liegen sie jede:r unter der Minijobgrenze. Aber pro Monat zahlst du insgesamt Gehälter in Höhe von 1.500 Euro – und liegst damit über der Geringfügigkeitsgrenze (Minijobgrenze). Dadurch giltst du als hauptberuflich selbstständig.
Lesetipp: Was du alles wissen musst, wenn du Minijobber:innen einstellst,kannst du ganz in Ruhe und sehr ausführlich bei der Minijobzentrale nachlesen.
Wenn du hauptberuflich selbstständig bist, berechnen wir deine Beiträge aus deinem beitragspflichtigen Einkommen. Wir haben einen Beitragsrechner, mit dem du die Zusammensetzung der Beiträge nachvollziehen kannst: Hier geht’s zum Beitragsrechner auf tk.de
Wenn du maximal 20 Stunden pro Woche selbstständig tätig bist oder nur eine einzelne Aushilfe geringfügig (also als Minijobber:in) beschäftigst, dann giltst du als nebenberuflich selbstständig.
Auch wenn du kurzfristigen Aushilfen einstellst, giltst du als nebenberuflich selbstständig: Dann arbeitet deine Aushilfe arbeitet maximal 3 Monate bei dir. Dann kannst du übrigens auch mehr als das Minijobgehalt zahlen.
Wenn du dich (erstmal) nebenberuflich selbstständig machst, gucken wir uns deine Situation individuell an. Buche dir einfach einen Beratungstermin, dann sprechen wir alles in Ruhe mit dir durch.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst. We are also happy to advise you in English!
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